Bedarfsgemeinschaft und Minijob

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, wir beide beziehen den Regelsatz von 345€.

    Darf jeder von uns einen 400€-Job annehmen und 160€ dazuverdienen oder würden beide 400€-Jobs zusammengerechnet?

    Hoffe, mir kann jemand helfen.

    Danke + Gruß

  • Die Frage bezog sich wohl mehr darauf ob jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft der Freibetrag zusteht ;)
    Ja 2 Job´s = 2 Freibeträge.

    Oft versuchen die das aber zu umgehen.
    Haben die bei uns 2 Jahre lang getan bis die SB wechselten.
    Für die Neue war es selbstverständlich das jeder Person in der BG der Freibetrag zusteht.
    Und die davor hat uns jahrelang praktisch betrogen und zu viel abgezogen.

  • Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft hat seinen eigenen Freibetrag auf Erwerbseinkommen.

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