Mieterhöhung

  • Ich habe ja schon Geschrieben das ich von meinem Vermieter eine Mieterhöhung bekommen habe, ich habe auch schon bei google versucht etwas heraus zubekommen und bin zum teil auch fündig geworden, also wenn es Freifinanzierte Wohnungen sind darf der Vermieter das da stand auch was von einer Kappungsgrenze, nun meine frage gibt es da eine Regel wie oft der Vermieter die Miete erhöhen darf oder kann es das solange machen wie er will denn ich denke irgendwie muss doch eine Wohnung auch Bezahlbar bleiben oder können die Vermieter machen was sie wollen, denn meine Wohnung ist 47,61 qm groß und es kann doch nicht sein das die auf einmal genau so viel kostet wie eine Wohnung von 60qm, ich hab sowas ähnlich gefunden wie einen Mietspiegel da stand aber nur was von Wohnungen mit 30qm und welche sogar mit 100 qm, und wenn ich widerspruch einlege muss ich das selber machen oder macht das das Jobcenter gibt doch bestimmt so fertige Formulare bei Google z.b. wäre nett wenn ihr mir da helfen könntet, und bei dem was ich gefunden habe kommt direkt vom Mieterverein
    und da steht was von einem Gutachten aber das muss der Vermieter bezahlen und nicht ich , und mir hat mein Vermieter erzählt ich müsste den auch Bezahlen und dann würde das für mich richtig Teuer.

    Oder steht mir auch eine Sozial - Wohnung zu da ich ja ALG 2 bekomme da ist das mit der Mieterhöhung anders

    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

  • Bis zu 20 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Voraussetzung für diese Form der Mieterhöhung ist, dass die bisherige Miete in dem Zeitpunkt, in dem die Mieterhöhung eintreten soll, mindestens 15 Monate unverändert bestand.
    Nach den gesetzlichen Vorschriften kann der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete fordern. Das ist die Miete, die für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vor Ort vereinbart wurde.

    Im Mieterhöhungsschreiben muss der Vermieter schriftlich begründen, warum er die von ihm geforderte Miete für ortsüblich hält. Die allgemeine Preissteigerung ist kein korrekter Grund für eine Mieterhöhung.

    siehe auch :
    http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterhöhung
    http://www.helpster.de/bei-mieterhoeh…30067#anleitung

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