Hartz 4 Ablehnung bei EU-Ausländer wegen "Nur zur Arbeitssuche in Deutschland"

  • Hallo,

    meine Bekannte (EU-Ausländerin - BeNeLux) ist nach Deutschland gekommen, weil sie hier einen Job annehmen möchte.
    Die Bewerbungsphase zog sich hin, deshalb hat sie einen Monat nach ihrem Zuzug Hartz 4 beantragt. Im ersten Monat hier hat sie von Ihrem eigenen geld gelebt.

    Jetzt wurde ihr der Antrag abgelehnt.
    Mit der Begründung, dass
    "sie sich ausschliesslich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält".

    Nun muss sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, um doch noch Leistungen zu bekommen.

    Wie muss sie denn den Widerspruch begründen, damit das Amt keine Möglichkeit hat, die Ablehnung aufrecht zu halten ?
    Würde der Widerspruch wieder abgelehnt, bliebe ja nur der Klageweg. Und den will sie aber vermeiden.

    Kann ihr hier wohl jemand helfen und Tipps geben ?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,

    Zitat

    Nun muss sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, um doch noch Leistungen zu bekommen.

    Warum "muß" Sie einen Widerspruch einlegen? Und vor allem: warum??? Die Entscheidung scheint mir richtig zu sein. Du selbst schreibst ja

    Zitat

    meine Bekannte (EU-Ausländerin - BeNeLux) ist nach Deutschland gekommen, weil sie hier einen Job annehmen möchte.

    Damit besteht prinzipiell erst nach frühestens 3 Monate ein ALG-II-Anspruch zu. Bis dahin kommt allenfalls Sozialhilfe in Frage, was aber offensichtlich nicht beantragt wurde.

    Insofern macht ein Widerspruch keinerlei Sinn.l

    Gruß!

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