Erstausstattung Wohnung - Form der Gewährung

  • Hallo zusammen!

    Ein befreundetes Ehepaar mit 1 Kleinkind, kürzlich als Asylbewerber anerkannt und mit unbefristetem Aufenthaltsstauts, hat eine Wohnung gefunden, die vom SA auch genehmigt wurde.

    Nun meldete sich plötzlich und ohne dass dies im Gespräch mit der Sachbearbeiterin jemals ein Thema war ein Möbelhaus und kündigt die Anlieferung bestellter Möbel einschließlich Küche an! Dabei kann die SB ja überhaupt nicht wissen, welche Maße die Wohnung hat und ob z.B. Küchenmöbel passen oder nicht.
    Die Familie hat sich nach der Zusage für die Kostenübernahme für eine Erstausstattung mittlerweile selbst nach Möbeln in einem angemessenen (bescheidenen) Kostenrahmen umgesehen und wird nun von der plötzlichen Ankündigung der Anlieferung 'irgendwelcher' Möbel völlig überrascht...

    Ich habe noch nie gehört dass ein SA für Hilfeempfänger eigenmächtig Möbel für eine Erstausstattung bestellen kann, insbesondere ohne jede Absprache oder Ankündigung, wohl aber dass die Form der Kostenübernahme für eine Wohnungs-Erstausstattung regional unterschiedlich gehandhabt werden kann.

    Meine Frage ist deshalb: Ist ein solches Verfahren tatsächlich zulässig, ggfs. welche Möglichkeiten haben die Leistungsempfänger überhaupt, sich gegen solch eine eigenmächtige Entscheidung bzw. solch ein 'überfallartiges' Vorgehen zu wehren?

    Vielen Dank im Voraus für jeden sachdienlichen Hinweis!

  • Hallo,

    Zitat

    und ohne dass dies im Gespräch mit der Sachbearbeiterin jemals ein Thema war ein Möbelhaus und kündigt die Anlieferung bestellter Möbel einschließlich Küche an

    Hier wäre zu überprüfen, ob das Möbelhaus tatsächlich einen entsprechenden Aufrag vom Amt erhalten hat.

    Zitat

    Dabei kann die SB ja überhaupt nicht wissen, welche Maße die Wohnung hat und ob z.B. Küchenmöbel passen oder nicht.

    Äh - das Amt kennt den Vermieter, den Mietsvertrag und kann durchaus somit auch entsprechende Maße und Angaben haben.

    Zitat

    Die Familie hat sich nach der Zusage für die Kostenübernahme für eine Erstausstattung mittlerweile selbst nach Möbeln in einem angemessenen (bescheidenen) Kostenrahmen umgesehen und wird nun von der plötzlichen Ankündigung der Anlieferung 'irgendwelcher' Möbel völlig überrascht...

    In vielen Kommunen werden spezielle Lieferanten (wie z.B. Sozialkaufhäuser) mit der Erstaustattung beauftragt. Soll heißen, man kann in diesen Kommunen nicht einfach in ein Möbelhaus gehen und neue Möbel kaufen, sondern nur in den entsprechend autorisierten Quellen. Es könnte durchaus sein, daß dies hier auch der Fall ist.

    Zitat

    Ist ein solches Verfahren tatsächlich zulässig, ggfs. welche Möglichkeiten haben die Leistungsempfänger überhaupt, sich gegen solch eine eigenmächtige Entscheidung bzw. solch ein 'überfallartiges' Vorgehen zu wehren?

    Ohne konkrete Kenntnis des entsprechenden Bescheides kann Dir wohl niemand im Internet diese Frage beantworten.

    Gruß!

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