Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

  • Hallo,
    ich, berufstätig, habe eine Frau kennen gelernt, welche Hartz 4 bezieht. Da ich vor 3 Monaten meine eigene Wohnung gekündigt habe und umziehen wollte, stellt sich nun die Frage, ob wir es zusammen versuchen wollen und ich in ihre Wohnung mit einziehe. Meine Partnerin hat ein 10jähriges Kind im Haushalt und wir sind uns nicht sicher, ob wir sofort als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden, oder ob uns eine gewisse Zeit (das ominöse Jahr) als Kennenlernphase zugestanden wird. Natürlich wirtschaften wir nicht gemeinsam, ich versorge Ihr Kind nicht und keiner hat Zugriff auf das Konto des anderen.
    Danke

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