25 Jahre und schwanger...Hartz IV?

  • 25 Jahre und schwanger...beziehe Hartz 4

    ich bin schwanger.

    ich bin 25 jahre alt, wohne alleine,in Feb.bekomme ich mein baby.

    wie sieht das aus?

    habe ich ein anspruch auf Erstausstattung für mein kind und mich, schwangerschaftsbekleidung,kinderbett,Wickelkommode,schrank.

    kennt sich damit jemand aus?

    es wäre sehr nett wenn jemand mit helfen würde, am Montag möchte ich gerne zu dem Amt gehen und alles beantragen.

    wenn mir was zu steht.


    LG.hellboy

  • Hallo,

    Zitat

    habe ich ein anspruch auf Erstausstattung für mein kind und mich,

    Für das Kind könnte - Bedürftigkeit vorausgesetzt - ein entsprechender Anspruch vorhanden sein, für Dich nicht.

    Gruß!

  • Den Namen "hellboy12" ignoriere ich jetzt mal ... :cool:


    Zitat

    habe ich ein anspruch auf Erstausstattung für mein kind und mich, schwangerschaftsbekleidung,kinderbett,Wickelkommod e,schrank.


    Ja, du kannst im Rahmen einer Erstausstattung alles das beantragen, was du als bedürftige Person benötigst und bisher noch nicht besessen hast.

    Das wird zunächst der Mehrbedarf für Schwangere sein sowie die Schwangerenbekleidung, zu gegebener Zeit dann die Sachen für dein Kind.

  • Hallo,

    Zitat

    Ja, du kannst im Rahmen einer Erstausstattung alles das beantragen, was du als bedürftige Person benötigst und bisher noch nicht besessen hast.

    Nein, falsch. Es kann nur das beantragt werden, was in direktem Zusammenhang mit dem Baby zu tun hat.

    Gruß!

  • @ Hoppel

    Zitat

    Nein, falsch. Es kann nur das beantragt werden, was in direktem Zusammenhang mit dem Baby zu tun hat.

    Die ursprüngliche Frage lautete:

    Zitat

    habe ich ein anspruch auf Erstausstattung für mein kind und mich, schwangerschaftsbekleidung,kinderbett,Wickelkommod e,schrank.

    und die Antwort darauf lautet: ja, und zwar für Sachen, die sie bisher noch nicht besessen hat.


    Es macht dann wahrscheinlich Sinn, den Erstausstattungsantrag zu splitten für Dinge, die das Kind und die Schwangerschaft betreffen, und einen separaten Antrag für Dinge zu stellen, die den sonstigen Haushalt betreffen.

    Beispiel: nehmen wir an, hellboy hat bisher nur in Wohnungen mit Einbauküche gewohnt und besitzt keinen Herd. Sie kann dann den Herd ebenfalls als Erstausstattung beantragen. Sinngemäss gilt das dann auch für eine Waschmaschine.

    Für hellboy gilt also: prüfen, was benötigt wird, prüfen, was davon bisher noch nicht zur Habe gehörte, Erstausstattung beantragen.

    Ersatz für verbrauchte/abgewirtschaftete Sachen wird natürlich nicht geleistet.

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