Umzugs-, Bewerbungs- und Erstausstattungs-Kostenersatz

  • Guten Tag,

    dies ist mein erster Post hier. Ich bin unter 30, hatte bisher nie Gebrauch vom Arbeitsamt gemacht, meine Situation hat mich aber dieses Jahr leider dazu gezwungen ALG II zu beantragen. Möchte nicht groß über meine Vorbildung reden, es ist aber so dass ich erst seit 03.2013 arbeitslos bin und bereits jetzt eine Vollzeitstelle (Ausbildungsplatz) gefunden habe. Ich suche natürlich weiter nach sozialversicherungspflichtiger Arbeit bis Mitte August. Mitte August startet dann meine Ausbildung. Ich bin mir sehr unsicher auf was ich jetzt noch Anspruch habe oder ob ich möglichst schnell handeln sollte, um Anspruch x oder y durchzusetzen? Ich habe aktuell leider keine Ersparnisse und meine Eltern können und wollen mich absolut nicht unterstützen, daher die Frage:

    1. Umzugskosten wurden mir schon für den Worst-Case (wenn meine Eltern mir nicht helfen, ich habe weder Auto noch Führerschein) zugesagt und ich habe kein Problem damit ein Kautions-Darlehen aufzunehmen. Wollte nur fragen, ob es da Dinge gibt auf die ich achten sollte? Auch verstehe ich nicht warum die Kaution nicht übernommen wird, obwohl diese doch in Deutschland (und weltweit) Standard ist, auch bei billigen Wohnungen?!

    2. Kosten der Erstausstattung: Ich gehe davon aus, dass da ich bereits einen Ausbildungsvertrag habe, mein Anspruch dafür abgelaufen ist? -.- Würde es helfen, jetzt direkt an den Ausbildungsort (ist 300 km weg!) umzuziehen, um diesen noch innerhalb des laufenden ALG II Bezugszeitraums (Ende August!) geltend machen zu können? Ich möchte dazu sagen: Ich habe bereits fast alles was ich brauche, das Einzige was mir fehlt ist prinzipiell ein Bett und ein Schrank! Ich entlaste also aus meiner Sicht das Jobcenter / den Steuerzahler im Vergleich zu einem ALG I o.ä. Empfänger, da der Kauf eines Kleiderschranks o.ä. und eines Bettes sicher nicht den Rahmen sprengt. Aber ich möchte nicht (wie bereits vor Jahren) auf dem Boden auf einer Matratze schlafen müssen !!! Das fände ich auch deswegen nicht fair, weil ich ja das Jobcenter noch weiter im Vergleich zu einem Arbeitslosen entlaste, da mein Arbeitgeber sehr gut zahlt und daher Miete und Lebenshaltung gedeckt ist. Ich muss (und kann) wohl leider aufgrund der hohen Miete trotzdem BAB beantragen, um nicht unter Hartz IV Niveau zu leben, aber das ist ja dann mein Bier. Ich vermute aber, da ich ab Mitte August angestellt bin und schon in Kürze den Arbeitsvertrag in den Händen halte, ich nichts mehr erwarten kann? :(

    3. Bewerbungskosten: Auch hier habe ich das Jobcenter soweit wie möglich entlastet. Alles online gemacht und nur einmal per Post. War nicht bei x Bewerbungsgesprächen, sondern habe jetzt direkt beim ersten Bewerbungsgespräch die Zusage bekommen !! Auch übernimmt der Arbeitgeber Zug- und Übernachtungskosten. Jedoch ist meine Frage: Ich werde die Nahverkehrs/ÖPNV-Tickets definitiv beim Jobcenter einreichen, würde aber auch gerne Essenskosten/Spesen einreichen. Gibt es da einen Tagessatz? Ich gehe davon aus dass die abgelehnt werden, da obwohl ich nicht-mal ein Frühstück vor Ort hatte, mein Abendessen am Vortag bei über 10 € lag? Das Ding ist, ich kann das nicht alles dem Arbeitgeber in Rechnung stellen, der bezahlt mir bereits knapp 200 (!!) EURO an Fahrt- und Übernachtungskosten. (Die daher das Jobcenter nicht tragen muss.) Daher die Frage, wie ich berechnen kann, welche oder wie viele Ausgaben mir als Bewerbungskosten erstattet werden können. Weil ich finde es absurd, dass das Jobcenter mir wahrscheinlich 5x5 € für fünf Bewerbungsgespräche erstatten würde, aber nicht einmal 2x10 €, auch wenn es in Summe das Gleiche ist !

    4. Wo frage ich hier am Besten zum Thema "Berufsausbildungsbeihilfe" (BAB)?

    Danke im Voraus!

  • Hallo,

    Zitat

    Ich entlaste also aus meiner Sicht das Jobcenter / den Steuerzahler im Vergleich zu einem ALG I o.ä. Empfänger

    Zitat

    Das fände ich auch deswegen nicht fair, weil ich ja das Jobcenter noch weiter im Vergleich zu einem Arbeitslosen entlaste, da mein Arbeitgeber sehr gut zahlt und daher Miete und Lebenshaltung gedeckt ist.

    Zitat

    Auch hier habe ich das Jobcenter soweit wie möglich entlastet. Alles online gemacht und nur einmal per Post.

    Du redest mir zuviel von einer angeblichen "Entlastung", die in Wahrheit genau das Gegenteil ist. Mit jedem von Dir angestrebten Antrag willst Du zusätzliche finanzielle Mittel haben - wo also ist da eine "Entlastung"? abgesehen davon sind auch die Begründungen für die angebliche "Entlastung" irgendwie haarsträubend. So bist Du der Meinung,

    Zitat

    Ich entlaste also aus meiner Sicht das Jobcenter / den Steuerzahler im Vergleich zu einem ALG I o.ä. Empfänger, da der Kauf eines Kleiderschranks o.ä. und eines Bettes sicher nicht den Rahmen sprengt.

    Erstens entlastet der Kauf eines Haushaltsgegenstand nicht das Jobcentet, sondern belastet es mit zusätzlichen finanziellen Mitteln und zweitens hat ein Empfänger von ALG I überhaupt keine Möglichkeiten auf eine Erstaustattung. Die weiteren Argumente zur "Entlastung" nehme ich jetzt nicht auseinander, sie sind aber ebenso hanebüchen.

    Zitat

    würde aber auch gerne Essenskosten/Spesen einreichen

    Kosten für Essen sind bereits im Regelsatz enthalten.

    Abschließend: Umzugskosten dürftest Du wegen des Ausbildungsvertrages kaum bekommen, die Erstaustattung könnte zwar theoretisch gewährt werden. Allerdings hängt daß dann vom Einkommen ab, was nach Deinen Aussagen ja "sehr gut" ist. Hinzu kommen eventuelle Unterhaltspflichten der Eltern, die ich jedoch nicht einschätzen kann, da Du nichts über das berufliche Vorleben schreiben magst.

    Gruß!

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