Bafög + Mietzuschuss

  • Hallo,
    ich bin neu hier und erhoffe mir einige Tipss zur weiteren Vorgehensweise.

    Ich bin 25 und bin derzeit an einer Technikerfachschule. Dort erwerbe ich den Techniker- und den Meistertitel.

    Ich beziehe Meister-Bafög und bekomme zusätzlich noch Mietzuschuss vom Jobcenter. Nun wurde auf Grund erhöhter Kosten mein Bafög-Darlehen erhört. Leider versäumte ich es, dies dem Jobcenter mitzuteilen. Sie wollen also Geld zurück. Sehe ich auch ein, selbst Schuld!

    Nun ist es so, dass ich durch meine finanzielle Situation (ist ja nicht gerade viel Geld) nur in Raten abzahlen kann. Diese schriftlich beim Jobcenter eingereichte Information blieb unberücksichtigt und so kam ein Schreiben, dass ich bis nächste Woche die komplette Summe überweisen soll. Zusätzlich bekam ich diesen Monat knapp 80,00 € weniger Zuschuss. Ich kann mir denken warum. Konkret lesen warum, kann ich allerdings nicht.

    Nun steht dort ein kleiner schöner Satz:
    "Wenn Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht eingehalten werden, lässt sich die Zwangsvollstreckung der gesamten Forderung nicht vermeiden..."
    Bedeutet das, dass die das Geld, welches zur Zahlung meiner Miete dient komplett einbehalten wird? Dürfen die das überhaupt? Mir war so als hätte ich mal gehört, dass Leistungen durchaus einbehalten/gestrichen werden können, jedoch nicht die Zahlung für die Unterkunft?!

    Mehr als Raten gehen wirklich nicht. Können die das ablehnen und auf die gesamte Summe auf einen Schlag bestehen?

    Soll ich Widerspruch einlegen?

    Ich hab noch nicht viel mit dieser Art von Amt zu tun gehabt und bin deshalb im Moment etwas überfordert. Ich würde mich sehr über ein paar nützliche Infos und/oder Tipps freuen.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,

    Zitat

    lässt sich die Zwangsvollstreckung der gesamten Forderung nicht vermeiden...

    Das bedeutet Gerichtsvollzieher vom Hauptzollamt, Kontopfändung u.ä.

    Zitat

    Können die das ablehnen und auf die gesamte Summe auf einen Schlag bestehen?

    Im Normalfall wird es nicht abgelehnt. Allerdings ist auch nicht unbedingt das Jobcenter für die Einziehung der Summe zuständig, sondern oftmals eine andere Stelle. Insofern kann es sein, daß dein Ratenvorschlag an der vollkommen falschen Behörde gelandet ist. Du solltest noch mal den Rückforderungsbescheid dahingehend untersuchen, welches Amt vor Ort für die Rückforderung zuständig ist.

    Zitat

    Soll ich Widerspruch einlegen?

    Äh - wogegen? Nach Deinen Angaben bekommst Du weniger Mietbeihilfe, weil das BaföG erhöht worden ist. Dagegen wirst Du kaum erfolgreich Widerspruch einlegen können.

    Gruß!

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