Rechte als ALGII Darlehensampfänger

  • Nach der Trennung und dem Auszug meines Partners stand ich letztes Jahr finanziell sehr schlecht dar und war gezwungen ALG II zu beantragen. Diese wurde mir auch gewährt, aber nur für 6 Monate.
    Danach bekam ich ein Darlehen für 4 Monate und began eine Ausblidung, die ich jedoch selbst finazieren musste, auch Hilfe für die hohen Fahrkosten, Impfungen, Kleidung etc. wurde mir seitens des Jobcenters verweigert. Angeblich hätte ich zu spät um finanzielle Unterstützung gebeten.
    Für zwei Praktika, die Teil der Ausbildung waren musste ich sehr viele Bewerbungen schreiben.

    Meine Frage ist jetzt, standen mir auch als ALGII Darlehensempfänger eine Erstattung der Bewerbungskosten (5 Euro pro Bewerbung) zu?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!