Darf Hartz IV Empfänger 450,- Job annehmen um 13-j. Tochter Unterhalt zu zahlen?

  • Hallo zusammen!

    Mein Ex bezieht seit 8 Monaten "Hartz IV" und zahlt seitdem keinen Cent Unterhalt mehr für unsere Tochter (13). Er behauptet, wenn er einen 450,- Job annehmen würde, blieben ihm nur 100,- übrig. Stimmt das? Und wenn ja, dann zahlt er immerhin 100,- - ist doch besser als gar nichts...


    Danke für Aufklärung!

    Gruss

  • Hallo,

    bei einem 400- €-Job verbleiben Deinem Ex 160 €.

    Allerdings ist er eigentlich (auch) nicht mehr unterhaltsfähig, also nicht verpflichtet, Dir davon etwas abzugeben. Insofern solltest Du über einen Unterhaltsvorschuß nachdenken.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    Also 160,- Euro dürfte er für sich behalten?

    Ja, bei 400 € Einnahmen, 170 € bei 450 € Einnahmen.

    Zitat

    Einen Unterhaltsvorschuss gibt es doch nur für Kinder bis 12 Jahren

    Richtig.

    Gruß!

  • Ah, danke sehr für die Infos! Das blöde daran ist nur, dass er meint, dass es doch viel bequemer sei, nichts dazuzuverdienen und auch keinen Unterhaltsanteil zu leisten - ER hat ja auch alles... Doofe Gesetze, auch dass es Unterhaltsvorschüsse nur für Kinder bis 12 Jahren gibt - entbehrt jegliche Logik...

    Schönes Wochenende!

  • Hallo,

    Zitat

    Das blöde daran ist nur, dass er meint, dass es doch viel bequemer sei, nichts dazuzuverdienen

    Naja, ganz so einfach ist das nun auch nicht. Er hat die Plficht, sich um einen entsprechenden Job zu kümmern. Lehnt er einen solchen ab, um keinen Unterhalt zu zahlen, kann man rechtlich gegen ihn vorgehen.

    Gruß!

  • also das ist jetzt alles nicht so ganz richtig.
    bei einem 400 euro job dürfen 100 euro pauschal abgezogen werden, von den verbleibenden 300 noch einmal 20%- das sind 60 Euro. somit ja, verblieben ihm 160 euro. doch von den 240 euro, die ihm angerechnet werden, KÖNNTE er -wenn er ihn zahlen sollte- den unterhalt, der zb durch unterhaltstitel etc. festgesetzt ist (wodurch er einen nachweis hat, daß er verpflichtet ist, diesen betrag zu zahlen) anrechnen lassen somit WÜRDE er dennoch seine 160 Euro selbst behalten dürfen...
    hast du beistandschaft beim jugendamt? die setzen ihn von ihrer seite auch unter druck, damit er sich eine vollzeitstelle sucht um den unterhalt zahlen zu können...wenn er eine vollzeitstelle hätte, dann muß er da auch erst einmal soviel verdienen dass er über den selbstbehalt kommt. dazu kommen noch werbungskosten zum erhalt der arbeitsstelle...
    fazit: ein minijob wenn er annimmt, bekommt er immer noch aufstockend hartz 4 somit kannst unterhalt verpflichtend da vergessen- wenn er nicht freiwillig sich dazu entschließt!
    für dich der beste weg ist über die beistandschaft bzw über einen anwalt- unterhaltstitel, wenn vorhanden, wär nicht schlecht.

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