Wohngemeinschaft- wie viel kaltmiete steht jedem zu

  • Huhu ,

    Ich hoffe mir kann jemand helfen.

    ich(22) lebe mit einem Kuppel(40) in einer Wohngemeinschaft.(RLP) Arge weiß bescheid und übernimmt auch die kosten für die momentane Wohnung- da wir aber hier raus müssen - suchen wir fleißig nach einer neuen Wohnung.(da die Arge uns über soetwas nicht wirklich Auskunft )gibt ist die frage jetzt

    wieviel qm dürfen wir als Wohngemeinschaft haben ????
    und wie hoch darf die kaltmiete ca. von jedem sein-???? also was wird übernommen.??!!!
    (Rheinland-Pfalz)

    Da ich leider auch im Internet nicht wirklich was gefunden habe , hoffe ich hier auf Hilfe bzw Antworten die mir weiterhelfen können.

    Danke schonmal im Vorraus

  • Danke trozdem für die Antwort-

    dann werde ich dort nochmals nachfragen in der Hoffnung eine Auskunft darüber zu erhalten.
    Sehr schade- weil ich das gefühl habe das dass Arbeitsamt bei uns, uns gegenüber falsche Angaben macht- und am liebsten weniger bezahlen will- und uns versucht in eine zu kleine Wohnung zu stecken. ich habe gehört das eine WG (2 Bewohnern) bis zu 90 qm haben darf , ob das jetzt richtig ist weiß ich nicht. hier im Westerwaldkreis ist es schwer eine Wohnung zu finden. die meisten sind sehr "teuer" z.B. 50 qm und 500 warm, - da lehnt das AB sofort ab.- obwohl wir "nur" eine Wohngemeinschaft sind.

    Trozdm vielen Dank

  • Hallo,

    Zitat

    ich habe gehört das eine WG (2 Bewohnern) bis zu 90 qm haben darf , ob das jetzt richtig ist weiß ich nicht

    Das dürfte falsch sein. Im Normalfall sind hier maximal 60 qm zulässig.

    Zitat

    obwohl wir "nur" eine Wohngemeinschaft sind.

    Sicher? Spätestens mit dem gemeinsamen Umzug dürften da arge Zweifel auftreten...

    Gruß!

  • Huhu,

    Ich habe heute nochmal im internet geschaut zwecks der qm zahl für eine Wohngemeinschaft . habe mir mehrer Seite durchgeschaut und gesetztexte nachgeschaut. in einem Urteil aus Dresen "SG Dresden Az:S20 AS 5022/08 ER- wurde endschieden -

    Zitat:
    " Im falle einer Wohngemeinschaft gelten nicht die für eine Bedarfsgemeinschaft herangezogenen Maßstäbe, weil bei einer Wohngemeinschaft nicht annähernd von gleichen Lebens- und Wohnverhältnissen wie bei einer Bedarfsgemeinschaft ausgeganngen werden kann."

    Dann habe ich noch etwas gefunden . Bundessozialgesetzt: B 7B AS18/06R
    was auch der rechtsprechung gilt das in einer Wohngemeinschaft jedem 45 qm zustehen .(qm reis liegt ca bei 4,60)

    Wir haben das vor unserm Einzug in der jetztigen Wohnung angeben das wir eine Wohngemeinschaft sind, werder eine haushaltsgemeinschaft oder eine bedarfsgemeinschaft-jeder von uns hat getrennte kasse geht selbst einkaufen jeder hat sein eingenes zimmer.
    Wir haben auch jetzt wieder bescheid gegeben das wir gerne umziehen möchte zwecks schwarzen schimmel, und wir dennoch eine WG bleiben möchte, das es einfacher ist eine große Wohnung zu finden als eine kleine wohnung mit 45qm die ein angemesse miete hat (meist leider sehr teuer)

    Da ich aber auch in der letzten zeit viele Probleme mit dem Sachbearbeiter hatten - weil der nette herr. immer wieder sachen die ich abgeben haben verschwunden sind, oder er mich vorallem nur ärgern will indem die leistung erst am 22 des monats auf dem konto ist -obwohl alles seine richtigkeit hat -und er mich nur schikaniern will- deshalb habe ich einfach das gefühl wenn ich nachfrage das ich dort keine korekte antwort von dem herrn bekomme.

    Bescheid weiß das amt was wir eine WG sind und das auch gerne bleiben wollen.

    lg

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