Verdienst bei Bedarfsgemeinschft

  • Hallo Allerseits,ich bin neu hier,
    ich lebe mit meiner Bekannten in einer Bedarfsgemeinschaft, Regelsatzt 1097,.
    Nun möchte ich einen Job ausüben, wo ich ca 1300,.Brutto verdienen kann.
    Meine Frage:
    Wie wird dieses bei Hatrz verrechnet?
    Welche Nachteile haben wir beide?
    zb. Krankenversicherung ,da meine Bekannte noch keine Arbeit hat.
    Wird Sie weiter Leistungen beziehen?
    Ich habe da wirklich keinen Durchblick, kann mir da geholfen werden?
    Vielen Dank im voraus.
    Mümmel

  • Hallo Allerseits, eine andere Frage:
    Wenn mein Verdienst wenig über den Regelsatz einer Bedarfsgemeinschaft liegt, bei uns der Regel. 1097 €,
    stehen dann den anderen Partner noch Leistungen zu?
    Bzw muss ich beachten?
    Habe einige ALG II Rechner gestestet, aber immer wiedersprüchliche Angaben.
    Ein kleiner Hinweis wäre sehr nett

  • Mir ging es im letzten Jahr genauso. Da ich wusste das ich mehr verdiene und meine Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) dann kein Geld mehr vom JC bekommt, ging meine Frage eher dahin ob Sie überhaupt noch durch das JC krankenversichert ist.
    Das ist ein wichtiger Apsekt den man gern übersieht in der Freude über einen Arbeitsplatz. Denn die Krankenkasse versichert unverheiratete Paare nicht in der Familienversicherung. Wir hatten bei durchschnittlich 1500€ Netto natürlich keinen Anspruch mehr an das JC und damit war Sie nicht mehr krankenversichert. - Das kostete uns dann ca 250€ Krankenversicherung im Monat für die Zeit in der ich arbeiten durfte.

    Ich habe letztes Jahr dies als Antwort per Mail von meiner SB bekommen:


    Guten Morgen Herr Sxxxxx,


    bei einem Bruttoeinkommen in Höhe von 1.300,00 Euro und einem Nettoeinkommen in Höhe von 1.100,00 Euro wären insgesamt 800,00 Euro von diesem Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen.


    Der Bedarf von Ihnen und Ihrer Partnerin liegt zur Zeit bei insgesamt 1.014,50 Euro. Das bedeutet, es würde weiterhin ein Leistungsanspruch in Höhe von ca. 214,50 Euro bestehen. Der Versicherungsschutz Ihrer Partnerin wäre damit auch gegeben.


    Ich werde bis zur Vorlage des Arbeitsvertrages zunächst die Leistungen ab August nicht auszahlen. Erst wenn der Arbeitsvertrag da ist, werden die Leistungsansprüche ab August neu berechnet. Hierzu erhalten Sie in den nächsten Tagen jedoch ein gesondertes Schreiben.


    Mit freundlichen Grüßen

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