Arglistige Täuschung vom ALG2 Amt

  • ALG 2 Amt auflösen und Bürgergeld einführen (1000€ pro Person) 1

    1. Ja ich bin dafür (1) 100%
    2. nein (0) 0%
    3. egal (0) 0%

    Schön Guten Tag,
    ich habe mal eine sehr dringende Frage, darf das Amt ein Pysologisches Gutachten von 2008 ankreiden und ein neues Verlangen, wo ich mir noch einen Pyologen suchen soll, der mich nicht kennt und wo ich das Gutachten beantragen soll?
    Desweiteren steht im Gutachten von 2008 das ich mir arbeit suchen soll, wo ich kein stress, kein zeitdruck und gleichbleibende
    Arbeitszeiten habe.
    Außerdem bin ich zu 50% GDB mit einer seelischen Behinderung.
    Das Amt will nehmlich das ich mich Bewerbe ich aber nicht weiß wo es solche Arbeitsplätze gibt.
    Selbst meine Eingliederungsmangerin weiß dieses nicht.
    Da ich aber eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe, wo ich dieses Gutachten noch nicht gesehen hatte und Sie mehrmals darauf hingewießen habe, das es ein Gutachten von 2008 über meinen Körperlichen zustand gibt und die es nie gewußt haben bis zu dem Zeitpunkt als ich eine positive zusage bekommen hatte wo das Amt geld für eine weiterbildung zahlen sollte.
    Jedenfalls wollen die mir das geld um 30% kürzen weil ich keine bewerbungen eingereicht habe.
    Jetzt meine Frage: Da es keine Arbeit unter solchen Aspekten gibt kann ich mich nirgeds Bewerben
    Das Unterschreiben der Eingliederungsvereinbarungen ist früher passiert wo ich das Gutachten noch nicht gesehen hatte und somit ist das eine Arglistetäuschung und unterschlagung von wichtigen Dokomenten.

  • Hallo,

    nun ja.

    Irgendwie muß man den sehr schwer lesbaren Text in zwei Komplexe unterteilen.

    1. solange Du erwerbsfähig bist, bist Du auch verpflichtet, einen Job für Dich zu suchen.Das hat nicht unbedingt etwas mit der Eingliederungsvereinbarung zu tun, diese Pflicht besteht auch ohne die EV. Das Argument, Du würdest keine Arbeitsplätze gäbe, ist dabei nicht besonders hilfreich, zumal die Anforderungen für Dich an einen Arbeitsplatz nun nicht gerade außergewöhnlich sind. Insofern ist die Nichtaktivität nicht unbedingt nachvollziehbar, da im Prinzip z.B. alle (einfachen) Bürotätigkeiten in Frage kommen würden

    Was die Sanktion betrifft, würde ich gegenüber dem Jobcenter erklären, daß Du Deiner Bewerbungspflicht ab sofort nachkommen wirst. Kommt dies glaubhaft rüber, kann die Sanktion abgewendet oder gemildert werden.

    2. hinsichtlich des Gutachtens besteht keine Pflicht des Jobcenters, Dir dieses zum Lesen zu geben. Deine Vorwürfe einer "arglistigen Taüschung" und gar der "Unterschlagung" sind somit vollkommen sinnlos.

    Was die Forderung nach einem neuen Gutachten betrifft - was ist dabei Dein Problem? Das alte ist 4 Jahre alt, es können sich in den 4 Jahren neue Aspekte bei Deiner erkrankung ergeben haben, was ein neues Gutachten durchaus sinnvoll auch für Dich machen dürfte.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!