ALG II für Ausländer mit Daueraufenthaltbescheinigung

  • Hallo,

    ich bin Ausländerin aus Italien. Ich kam nach Berlinin 2003 für mein Studium. Danach arbeitete ich hier und seit 2008 bin ich selbständig Stadtführerin und Bildende Künstlerin. Haben Ausländer mit Daueraufenthalt Bescheinigung Andspruch auf ALG II?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Valentina

  • Hallo,

    wie hoch ist Dein monatlicher Durschnittsgewinn? Bist du arbeitssuchend gemeldet? Wurdest Du gekündigt oder hast Du gekündigt? Wie lange hast Du den Job ausgeübt? War das ein sozialversicherungspflichtiger Job?

    Gruß!

  • Hallo und danke für das schnelle Antwort. Ich bin schon ALG II Empfängerin und trotzdem selbständig. Oft habe ich dem Job Center das Geld zurückgegeben. Im März bekam ich ein Brief in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich keine Anspruch auf ALG II habe. Ich habe Widerspruch gelegt. Seitdem bekomme ich nur vorläufig eine Summe, die aber nicht auf meine echte Einkommen und Ausgaben sondern auf meine voraussictlichen basiert. Eine Antwort auf meine Widerspruch bekam ich nicht. In dem Brief stand außerdem, dass falls mir die Summe ausgestatten wird, ich sie zurückzahlen muss. Leider den Job Center scheint die Antworten auf meinen Frage ausweichen zu wollen. Die Situation mit dem neuen Gesetz ist noch unklar und ich möchte verstehen wen es genau betrifft.

    Liebe Grüße,

    vale

  • Hallo,

    dann hast Du Deine Frage mehr als unklar gestellt :(

    Zitat

    Seitdem bekomme ich nur vorläufig eine Summe, die aber nicht auf meine echte Einkommen und Ausgaben sondern auf meine voraussictlichen basiert.

    Ja sicher - bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist das so. Das hat absolut nichts mit "Ausländer" zu tun.

    Zitat

    In dem Brief stand außerdem, dass falls mir die Summe ausgestatten wird, ich sie zurückzahlen muss.

    Was auch immer "ausgestatten" bedeutet - auch das ist ein ganz normales Verhalten. Bei Selbstständigen gibt es kaum endgültige Leistungsbescheide, die sind im Prinzip alle nur vorläufig, was ja auch irgendwie einen Sinn ergibt.

    Fazit bis hierhin: Dein Problem hat nichts mit Deinem "Ausländer-Status" zu tun, sondern ist das ganz normale Verfahren bei Selbstständige.

    Zitat

    Im März bekam ich ein Brief in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich keine Anspruch auf ALG II habe

    Welcher Grund wurde angeführt?

    Gruß!

  • Hallo und danke für die Antworte.
    Es gab keine Erklärung für die Aussage. Nachdem ich recherchiert habe, konnte ich herausfinden, dass es sich um das neue Gesetz infolgedessen Ausländer sollen keine Anspruch mehr auf ALG II haben. Erwähnt war auch auch eine Anhörung und in Anhang gab es ein Blatt zum Ausfüllen. Erfahren wollte sie wann ich nach Berlin kam und warum, wo ich gearbeitete habe usw. Erwähnt war den Blatt in dem Brief nicht und die Mitarbeiten des Job Center, mit den ich telefonisch gesprochen habe, wussten sie nichts davon. Auch nichts von dem Brief. Ich habe geantwortet und erklärt, dass ich hier studiert habe, gearbeitet und höffentlich bald ich auch promovieren werde. Ich habe eine Kopie meiner Daueraufenthlatbescheinigung abgegeben. Eine direkteAntwort an meinem Brief und WIderspruch bekam ich nicht. Eine Anhörung wurde nicht mehr erwähnt. Danach schien sich die Situation zu bewegen, es wurde zwar das Geld verlängert aber nur vorläufig. Mir wurde auch nicht gesagt für wie lange bis ich gefragt habe. Auf meinem vorherige Brief mit mienen endgültige Ausgaben und Einnahmen von Ende März bekam ich keine Antwort. Ich habe nach einer schriftliche Erklärung gebeten, bekam ich aber nur eine Antwort und es zwar eine Kopie der vorläufige Abrechnung meiner ALG II.

    Falls die zwei Sachen wirklich nicht miteinanderen zu tun haben, bin ich trotzdem ziemlich perplex und möchte wissen wie ich mich am besten verhalten soll.

    Nochmal danke für die Hilfe und entschuldige mich nochmal für die verschiedene grammatische Fehlern.

    Vale

  • Hallo,

    du hast falsch recherchiert. 1. betraf die Änderung nicht Italiener und 2. würde bei einem Wegfall eines Anspruches ausschließlich wegen der Staatsangehörigkeit kein Anhörungsbogen verschickt werden. Also muß es etwas anderes sein.

    Gruß!

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