Selbstständig & H4 - zwangsläufige Auszeit

  • Hallo zusammen,

    bin nach meiner betriebsbedingten Kündigung vor einigen Jahren in die Selbständigkeit gerutscht und es läuft auch soweit ok...nicht zu gut aber auch nicht zu schlecht... Hier und da Aufträge...mal wieder eine kurze Dürre...aber Ein ganz gutes Überleben mit Hilfe des Bank-Dispos war/ist möglich.

    Soo, jetzt kommt aber der schlechte Teil der Story...in Kürze...so ab Juli / August erwartet mich vorraussichtlich eine längere Dürre...schätze bis Jahresende....also 5 - 6 Monate. Diese Dürre bedeutet dass nicht nur wenig sondern gar keine Aufträge reinkommen werden. Gut ist aber dass ich jetzt schon weis dass es ab Januar 2013 wieder richtig krachen wird, ich Aufträge bekommen werde und wieder voll im Arbeitsrausch sein werde.

    Ich habe gehört dass es sowas wie eine geförderte Selbständigkeit gibt...also wenn man unter einem bestimmten Einkommen liegt man eine gewisse Ünterstützung erwarten/beantragen kann. Dies ist dann Einkommensabhängig, man muss sich durchleuchten lassen, Prospektive Schätzung des Einkommens abgeben...stapelweise Dokumente anschleppen, BWA usw..alles Sachen die sehr aufwändig sind und mit denen ich mich nicht auskenne.

    Da ich definitiv in diesem Zeitraum kein Einkommen habe werde möchte ich mir das monatliche gefummel, gegengerechne und nachweiserbringe...um (wenn alles gut geht) einen Überlebenssold zu erhalten ersparen. Auch möchte ich meine Steuerbekannte bzw. meinen Steuerberater, weil ich es selber nicht kann, nicht damit belasten...und mich das zusätzlich unnötig Geld kostet.

    So, jetzt zum Plan B:


    Ende Juli: Abmeldung des Gewerbes bedingt durch nicht vorhandener Auftragslage...das ist auch leicht nachzuweisen..."Hätte ich Aufträge...würde ich nicht vor Ihnen sitzen"
    Habe weder Angestellte, Fahrzeuge, Firmenvermögen, begrenzt Miese auf meinem Firmen/Privatkonto und wohne zur Miete.
    Also gibt es bei mir auf gut deusch nichts zu holen und eine Gewerbeabmeldung ist da sicher kurz und schmerzlos.

    Anfang August: Beantragung der Grundsicherung/Harz4/ALGII...keine Firma mehr...alles mist, kein Job, kein Geld...usw.
    Ich bin natürlich im Bezugszeitraum für jegliche Maßnahmen...Fortbildung, notfalls 1 Eurojob, neu vermittelter Job...usw. offen...muss ich ja und ist auch nur rechtens sich den Auflagen zu beugen wenn man Bezüge / Mietkosten etc. erhält. Mir geht es einfach darum für dieses halbe Jahr zu überleben und nicht den Dispo aus falschem Stolz bis zur Privatinsolvenz zu treiben und dank ausstehender Mietkosten auch dort noch Probleme zu Ernten. Hört man ja all zu oft was Zahlungsunfähigkeit so mit sich bringt.

    Soweit sogut...was auch immer in diesem überschaubaren Zeitraum passiert und auf mich zukommt...ich spiele mit.

    Ende Dezember: Ich melde mich von meiner Bedürftigkeit ab...mit der Begründung (falls diese überhaupt Benötigt wird) "ich versuchs nochmal" ...und somit hat mich das Amt 'von der Backe'

    Anfang Januar 2013: Gewerbeanmeldung > Ich kann meine Auftraggeber wieder bedienen, falle dem Staat nicht mehr zur Last und versorge mich selber.


    Nun an die Steuer / Gewerbe / Kleingedrucktes... Spezialisten.

    Ist das so realistisch durchführbar?
    Kann mir jemand vorschreiben wann ich mein Gewerbe schliesse / öffne?
    Hindert mich etwas daran nach geschlossenem Gewerbe und ohne Einkommen oder Erspartem ALGII zu beziehen?
    (Habe nicht in die ALGI Versicherung eingezahlt...also wird es da nichts geben)
    Gibt es eine Formel die mir meine Bezüge aufgrund von gutem Einkommen vor (altes Gewerbe) oder nach (neues Gewerbe) der Bezugszeit streitig macht und mir rückwirkend belastet wird? Das ist soweit ich das verstanden habe bei der laufenden & stützenden Selbständigkeit so, aber ich schliesse und öffne. Falls so etwas Unabhängig von meinem miesen Kontostand greift wäre das natürlich tödlich.

    Nochmal: Beim Wiedereinstieg benötige ich keine Mittel...also keine Existenzförderung oder ähnliches...ich löse mich dann wieder komplett von jeglichen laufenden Unterstützungen.

    Würde mich über Ratschläge zu diesem Thema freuen...ist zwar noch etwas Zeit aber...
    "der frühe Vogel fängt den Wurm & die 2. Maus bekommt den Käse"

    In diesem Sinne
    Danke vorab
    artcore

    P.S. ich habe Spaß an der Arbeit, freue mich wenn es wieder weitergeht und möchte nicht in die Schnorrerecke gestellt werden. Es geht hier um einen Überschaubaren Zeitraum in dem ich mit den allernötigsten Mitteln askommen muß/werde. Vor meiner Selbständigkeit habe ich jahrelang als Angestellter in die Kassen bezahlt. Nun ist meine Zeit gekommen mal kurz und hoffentlich ohne Schikanen vom Kuchen zu naschen.

  • Na, hier ist ja was los... (spaß)
    Ist ja auch keine alltägliche Situation.

    Vielleicht gibt es Leser die vielleicht nur einen Teil meiner Kalkulation durchlebt haben und hierzu Details liefern können.

    > Gewerbeaufgabe mit übergang zu ALGII

    oder

    > Gewerbegründung nach ALGII Bezug.

    Danke noch mal
    artcore

  • Hallo,

    Zitat

    Na, hier ist ja was los...

    Das ist ein Forum und kein Echtzeit-Chat. Und da muß man halt etwas Geduld haben....

    Zitat

    Ist ja auch keine alltägliche Situation.

    Doch, ist es.

    Zur Frage: prinzipiell ist die Möglichkeit vorhanden, das Gewerbe zu beenden und ALG II zu beziehen (sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind).

    Zitat

    Kann mir jemand vorschreiben wann ich mein Gewerbe schliesse / öffne?

    Die Abmeldung kann mit Bezug von ALG II vom Jobcenter gefordert werden. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob eine solche Forderung zulässig ist. Fakt ist allerdings: sofern das Gewerbe nicht abgemeldet wird, sind sämtliche evtl. Einnahmen aus dem Gewerbe unaufgefordert dem Jobcenter mitzuteilen.

    Gruß!

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