rückwirkend Kindergeld - ALG II

  • Hallo ihr lieben,

    Ich stecke gerade in einer ziemlich komplizierten Situation und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Vorab ab ein paar Infos die wichtig sind. Meine Mutter bekommt seit dem 01.11.2007 fast durchgehend ALG2, ich selbst habe von der Arge noch nie Leistung erhalten und wohne seit gut 2 Monaten auch nicht mehr Zuhause.

    Also es geht um folgendes meine Mutter hat die Möglichkeit rückwirkend ab dem 01.01.2008 Kindergeld zu beantragen (davor haben wir kein Kindergeld erhalten, da der Aufenthaltserlaubnis von meine Mutter nicht Kindergeldberechtigt war). Nun stellt sich die Frage ob es sich überhaupt lohnen würde den Antrag auf dem Kindergeld rückwirkend gelten zumachen aus folgende Gründen bzw. Überlegungen:

    Nun wie oben erwähnt habe ich noch nie von der Arge Geld erhalten, obwohl wir eine BG gründeten, da ich selbst bis vor dem Studium beginn am 01.11.2008 halbtags arbeitete und danach als Student, naja wird man eh nicht mehr berücksichtigt. Gut da es bei der Kindergeld eine Verdienstgrenze bis zu ca.8000 € Brutto gab (bis Anfang 2012), würde ich nur für die Jahre 2008,2009 und ab 2012 Kindergeld erhalten da ich ab dem 01.01.2010 als Werkstudent angefangen habe zu arbeiten und über die Grenze kam.

    Nun weiß ich das meine Mutter mir das Kindergeld überweisen kann (da ich ja nicht mehr Zuhause wohne und nicht mehr zu BG gehöre) ohne das ihr Leistungen gekürzt würden.

    Gut jetzt komm das komplizierte denn es stellten sich mir folgende Fragen.

    1.Wer bekommt eigentlich das Geld für die Zeiten als ich zuhause gewohnt habe? Denn es ist ja in der Regel so dass wenn das Kind Zuhause wohnt, dann das Kindergeld angerechnet wird. Bzw. ist das ja so dass sie/ich das Geld erst jetzt tatsächlich bekommen würde und da ich ja jetzt nicht zuhause wohne, würde mir das Kindergeld zustehen. Denn bei der Arge ist ja sehr oft so dass der Stichtag wichtig ist z.b. bei Betriebskosten Abrechnungen Guthaben, da ist wichtig ob du zu der Zeitpunkt Arbeitslosengeld bekommst oder nicht, wenn ja wird das Guthaben angerechnet obwohl man 11 von 12 Monaten die Miete selbst bezahlt hat.

    2.Sollte es wirklich so sein das meine Mutter das Geld für die Zeiten als ich Zuhause gewohnt habe angerechnet bekommt dann frage ich mich was ist mit dem zeit als ich Zuhause gewohnt habe und kein Kindergeld bekommen habe wegen mein Arbeit. Müsste ich dann sogar was an der Arge zahlen weil ja fiktiv die Leistungen weggefallen sind?

  • Hallo,

    Zitat

    Nun stellt sich die Frage ob es sich überhaupt lohnen würde den Antrag

    Die Frage stellt sich nicht. Der Antrag muß gestellt werden, eine Alternative gibt es nicht. Wird der Antrag nicht gestellt, wird das fiktive KG dennoch berechnet.

    Zitat

    Wer bekommt eigentlich das Geld für die Zeiten als ich zuhause gewohnt habe? Denn es ist ja in der Regel so dass wenn das Kind Zuhause wohnt, dann das Kindergeld angerechnet wird. Bzw. ist das ja so dass sie/ich das Geld erst jetzt tatsächlich bekommen würde und da ich ja jetzt nicht zuhause wohne, würde mir das Kindergeld zustehen.

    Quatsch. Auch wenn Du nicht zu Hause wohnst, ist ausschließlich Deine Mutter kindergeldberechtigt und nicht Du. Bei Auszug ist Deine Mutter verpflichtet, Unterhalt in mindestens der Höhe des KG zu leisten. Erst wenn sie das nachweisen kann, wird das KG nicht mehr bei ihr angerechnet.

    Dementsprechend ist zu erwarten, daß das KG auf das ALG II bis zum Zeitpunkt des Auszugs bei Deiner Mutter angerechnet wird und entweder die KG-Kasse die Nachzahlung direkt an das Jobcenter zahlt (Abtretung) oder das Geld vom Jobcenter zurückgefordert wird.

  • ich denke aber das bei der arge das zuflussprinzip gilt. Entscheidend ist allein, wann das Geld gezahlt wird und Wann der Anspruch entstanden ist, ist egal.

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