Antrag auf ALG1 abgelehnt, ab wann gilt der Anspruch auf ALG2?

  • Hallo.

    Ich hatte ein Jahr lang bei einer Zeitarbeitsfirma einen befristeten Arbeitsplatz. Durch einen etwas unglücklichen Ablauf bekam ich erst gegen Ende des Zeitraums mit, dass die Firma mich einen Monat vor dem vereinbarten Ablauf gekündigt hatte, und zwar zum 29.02.12 statt zum 30.03.12.
    Am 16.03.12 besuchte ich die AA und meldete mich arbeitslos. Dort erhielt ich dann die erforderlichen Anträge. Diese sollte ich nach telefonischer Terminabsprache vorlegen. Ich rief also ein paar Tage später bei der Servicenummer an und fragte nach einem Termin. Mir wurde der 10.04.12 genannt.
    Während jenes Termins erklärte mir der Sachbearbeiter, dass mir zu ALG1 5 Tage fehlen, da ich statt der geforderten 350 Tage nur 345 Tage in Arbeit gewesen sei. Welche Wut ich auf meinen ehemaligen Arbeitgeber bekam, kann man sich vorstellen.
    Vor einigen Tagen erhielt ich dann auch schriftlich die Ablehnung des Antrages. Daraufhin habe ich die Unterlagen für ALG2 zusammengetragen und werde den Antrag am Montag, den 16.04.12 stellen.
    Mich wunderte, dass bei der Ablehnung dabei stand, dass ich, da ich nicht arbeitslos gemeldet sei, nicht krankenversichert sei, bis der ALG2 Antrag angenommen wurde. Dummerweise habe ich aber am Montag einen Zahnarzttermin.

    Nun frage ich mich, von welchem Zeitpunkt an das Jobcenter rechnet, welches hier für ALG2 zuständig ist. Ich hatte mich ja im Glauben, ALG1 berechtigt zu sein, bereits letzten Monat bei der AA arbeitslos gemeldet. Es hört sich aber für mich jetzt so an, als sei dieser Antrag hinfällig, da kein Anspruch besteht. Rechnet das Jobcenter jetzt ab dem 16.03.12 oder erst ab dem 16.04.12? Ich musste ja schließlich erst auf die Zustimmung oder die Ablehnung der AA warten, um den Antrag auf ALG2 stellen zu können. Und arbeitslos hatte ich mich ja definitiv schon im März gemeldet, nur halt nicht beim Jobcenter, sondern bei der AA.

    Viele Grüße
    Thomas

  • Hallo,

    entscheidend ist der Tag der Antragstellung, in Deinem Fall also heute.

    Zitat

    Ich musste ja schließlich erst auf die Zustimmung oder die Ablehnung der AA warten, um den Antrag auf ALG2 stellen zu können

    Nein, das mußtest Du nicht.

    Gruß!

  • Hallölle,
    aber das würde ja dann bedeuten das man sich zeitgleich beim Arbeitsamt UND beim Jobcenter melden und Formulare ausfüllen muß um genau diesem Sachverhalt vorzubeugen ? ?
    Und das geht ja nicht.
    Das Jobcenter schickt einen wieder weg wenn man vorher nicht beim Arbeitsamt war und wenn es beim Arbeitsamt sagen wir mal 2 bis 3 wochen dauert bis entschieden wurde was mit dem Antrag ist hat man unter Umständen ein Lücke von 1 Monat in dem man nicht Kranken versichert ist. Ich dachte es besteht ersicherungspflicht in Deutschland ?
    Und ist HartzIV nicht die Grundsicherung ? Oder gibt es da einen Unterschied ?
    Und beim Arbeitsamt sagt es einem ja auch keiner das man NICHT auf den Bescheid vom AA warten muß. Wovon man ja automatisch ausgeht. Und sich am besten, damit nichts schief geht, dann gleich mal noch zusätzlich beim Jobcenter melden muß/kann . . . ?

    fröhliche und irritierte Grüße.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!