ALG II und studenten

  • Hallo leute,

    Folgendes ist passiert und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
    Also mein bruder und ich arbeiten beide als werkstudenten und unsere mutter bekommt hartz 4 und da wir zwar studieren haben wir noch nie von amt leistungen erhalten, wir teilen die miete und als andere durch 3.
    Nun hat das amt meine mutter einen brief geschickt mit anlagen zu vermögen und einkommen und so weiter und wir sollen noch schriftlich das amt mitteilen ob wir noch studieren.
    Ich persönlich will das amt aber keine angaben dazu machen wieviel ich verdiene und so weiter, müss ich ihnen das trozdem mitteilen und kann es für meine mutter ärger geben weil wir nicht gesagt haben das wir arbeiten ?

    Ich bedanke mich in voraus bei euch

  • Hallo,

    Ihr gehört als Studenten zwar nicht zur Bedarfs-, dafür aber zur Haushaltsgemeinschaft. Das bedeutet, daß Einkommen von Euch, welches den eigenen Lebensunterhalt übersteigt, auf das ALG II der Mutter angerechnet wird.

    Dementsprechend müßt Ihr die angeforderten Angaben machen. Geschieht das nicht, kann der Mutter das ALG II wegen fehlender Mitwirkung versagt werden, sie bekommt dann also kein ALG II mehr.

    Zitat

    kann es für meine mutter ärger geben weil wir nicht gesagt haben das wir arbeiten

    Wenn dadurch Einnahmen erzielt wurden, die den eigenen Lebensunterhalt übersteigen, kann es durchaus Ärger bis hin zum Betrugsvorwurf geben.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!