Belegnachforderung bei Mietwohnung

  • Langsam glaub ich den Job Centern gar nix mehr. Okay, ich helfe seit langem immer wieder ALG II ern, wie ich ja auch wieder mal einer bin, im Umgang und mit Anträgen und Dokumenten beim JC. Und nun lese ich etwas, das ich weder mit Menschenverstand noch mit sonst was lösen konnte, also registriere ich mich hier, und frage um Hilfe und Ideen nach.

    Eine jungeblieben Frau bezieht ALG II. Sie hat eine Mietwohnung, die scheint auch angemessen zu sein, jedenfalls in den letzten 3 oder 4 Jahren. Zwischen durch war sie in Arbeit, musste aber dann ALG II als Aufstocker beantragen, und nun wieder komplett beziehen.

    Der Vermieter möchte nun für den letzen Abrechnungszeitraum Heizung nachgezahlt bekommen. Kann ja mal passieren. Also die Abrechnung vom Vermeiter genommen und zum JC. Das konnte die Abrechnung der Heizkosten alleine nicht leiden, und wollte auch die Nebenkostenabrechnung haben. Diese liess auf sich warten, weil der Vermieter noch keine Wasserabrechnung hatte. Nun diese kam dann auch, und nun geht der Spass erst richtig los.

    Das JC möchte von der Mieterin und Hilfebedürftigen die Kopien der Abrechnungen der einzelnen Positionen wie zum Beispiel Brennmaterial, Wasserabrechnung und alles andere haben, und sie wollen den Bauplan des Hauses haben den sich die Beziherin ja von der Gemeinde hohlen kann, weil oh graus, dort mehr als ein ALG II Bezieher wohnt. Natürlich können sie den Antrag nun seit sechs Wochen nicht bearbeiten, weil ja noch Unterkagen fehlen. Alternativ wollen Sie eine Zeichnung des Hauses und der Wohnung haben. Dazu fordern sie eine schriftliche Erklärung über die Wohnverhältnisse im ganzen Haus, und was wird gemeinschaftlich genutzt.

    Darf das Jobcenter Angaben über dritte Personen fordern? (Zumal die Erklärung über die Wohnverhältnisse auch die Benennung der Personen und die Adressdaten erfordert, und daher m.E. eine Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes bedingt.)

    Darf das JC die Beschreibung aller Wohnungen von einer Mieterin fordern, die ja damit auch Daten über das Eigentum des Vermieters an das JC mitteilen soll?

    Darf das Jobcenter Baupläne oder Zeichnungen von einer Mieterin fordern, um eine Mietkostennachzahlung zu rechtfertigen?

    Darf das Jobcenter Belege oder Nachweise fordern, die dem Mieter zwar zur Einsicht seitens des Vermieters zustehen, der Vermieter jedoch keine Herausgabe der Belege oder Kopien fordern kann? (AG Kerpen, Urteil v. 10.01.1997 - 21 C 414/4/1996)

    Ich werde nun erst einmal helfen, einen Sofortleistungantrag zu formulieren, aber ich muss meine Unfähigkeit an der Stelle eingestehen. So was hab ich noch nie gehört oder gelesen.

    Daher meine Bitte um Hilfe. Fristablauf ist zum 10.4. - dann sind allerdings die Nachforderungen zu den Haizkosten schon im dritten Monat, und daher droht auch mal wieder eine Wohnungskündigung.

    Herzliche Grüsse
    Thomas

  • Hallo,

    Zitat

    Das JC möchte von der Mieterin und Hilfebedürftigen die Kopien der Abrechnungen der einzelnen Positionen wie zum Beispiel Brennmaterial, Wasserabrechnung und alles andere haben, und sie wollen den Bauplan des Hauses haben den sich die Beziherin ja von der Gemeinde hohlen kann, weil oh graus, dort mehr als ein ALG II Bezieher wohnt.

    Offensichtlich geht das Jobcenter von nicht angemessenen Nebenkosten (NK) aus. Das ist dann der Fall, wenn die NK außergewöhnlich hoch sind oder nicht den von Dir so sarkastisch genannten

    Zitat

    oh graus, dort mehr als ein ALG II Bezieher wohnt.

    entspricht, also die anderen oh graus ALG-II-Beziehr wesentlich weniger Kosten geltend machen.

    Zitat

    Alternativ wollen Sie eine Zeichnung des Hauses und der Wohnung haben. Dazu fordern sie eine schriftliche Erklärung über die Wohnverhältnisse im ganzen Haus, und was wird gemeinschaftlich genutzt.

    Das stützt eigentlich meine Theorie, daß bei im konkreten Fall vollkommen abweichende Verbrauchswerte gegenüber den anderen Mietern festgestellt wurden und das Amt Aufklärung haben will.

    Zitat

    Darf das Jobcenter Belege oder Nachweise fordern, die dem Mieter zwar zur Einsicht seitens des Vermieters zustehen, der Vermieter jedoch keine Herausgabe der Belege oder Kopien fordern kann? (AG Kerpen, Urteil v. 10.01.1997 - 21 C 414/4/1996)

    Selbstverständlich kann ich als Mieter einer Wohnung Aufklärung über die Positionen einer NK-Abrechnung fordern. Und ebenso selbstverständlich kann ich entsprechende Abrechnungen einsehen und sie ggf. auch kopieren. Das von Dir zitierte Urteil ist dabei nicht allzu hilfreich, weil vollkommen veraltet und auch nicht rechtsgültig.

    Zitat

    Daher meine Bitte um Hilfe.

    Ich gehe mal nach Deinen Infos davon aus, daß die NK offensichtlich tatsächlich überhöht sind. Das ist kein Vorwurf an die Mieterin: aus meiner praktischen Erfahrung weiß ich, daß es etliche (vor allem private und/oder kleine) Vermieter gibt, die ganz offensichtlich überhöhte Forderungen gerade bei ALG-II-Beziehern stellen, weil das im Normalfall anstandslos vom Amt gezahlt wird. Insofern sollte die Mieterin schnellstens die NK-Rechnung von einer Verbraucherschutz- oder Mieterschutzorganisation vor Ort überprüfen lassen.

    Gruß!

  • Auch ich hatte diese bedenken, und nein die Nebenkosten sind weder höher als bei einer Gas oder Öl oder Kohleheizung, sondern sie sind komplizierter. Die Wohnung wird - wie alle anderen im Hause auch - von einem gemeinnützigen Verein vermietet, die Kosten sind korrekt anhand der Wohnflächen aufgeteilt worden, und die Mieterin hat die Abrechnungen auch eingesehen.

    Auch die Verteilung der Kosten ist nach den gesezlichen vorgaben der Fall. Da der Verein (Holzheizungen) im vorletzten Jahr eine grössere Holzspende hatte, und die Mieter bei der Aufarbeitung auch geholfen haben, ist für diese Holzmenge im vorletzten Jahr auch keine Berechnung erfolgt, also wurde keine Nachforderung fällig, da die Kosten nicht von der allgemeinheit getragen werden mussten, sondern der Verein dieses Brennmaterial dann auch bereit stellen konnte, und keine Berechnung, weil keine Geldwertbelege vorhanden waren.

    Das hat das JC aber auch in der Abrechnung des vorletzen Jahres mitgeteilt bekommen. Da es nun keine Holzspende gab, ist logsich das das Brennmaterial beschaffft werden musste.

    Die gesamte Höhe der NK ist anhand der Durchschnittsverbrauchswerte und den Preisen am Markt ebenfalls noch um 30 % unter den Werten die hier im Landkreis angemessen zu sein scheinen, weil die Holz-Beschaffung dennoch günstig ist.

    ****

    Was ich gerade lese ist, das Du von sehr vielen Dingen ausgehst, die in keiner Weise beschrieben oder Teil meiner Nachfrage sind. Das verstehe ich nicht wirklich. Und ja, ich bin etwas sarkastisch, wenn ich hier mit dem JC zu tun habe.

    Meiner Recherche nach sind die Anteile identisch, und eben richtig abgerechnet.

    Woher kommt Deine Vermutung, das die NK wirklich zu hoch sein sollen?
    Der Vermieter verzichtet im Gegenteil auf die meisten in üblichen NK abzurechnenden Positionen.

    Es werden nur Grundsteuer, Brandversicherung (ohne andere Versicherungen), Schornsteinfeger, Wasser und Abwasser und Müll berechnet sowie die heizkosten berechnet. Keine weiteren Forderungen an den Mieter.Ebenfalls gabe es im Abrechnungszeitraum das Hinzukommen einer weiteren Wohnung im Anwesen, und auch dort wurde Fertigstellungsgemäß sofort die Anteile an GSt, Bv, Schornstein und so angepasst, also gesenkt.

    Lediglich die Heizkosten sind möglicherweise also die Ursache der Nachfrage. Dazu habe ich keine Werte gefunden. In der Südwestpfalz gibt es leider keinen entsprechenden Spiegel für die Heizkosten mit Holz und Holzbrikett. Kennt Ihr hier einen?

  • Hallo,

    Zitat

    das Du von sehr vielen Dingen ausgehst, die in keiner Weise beschrieben oder Teil meiner Nachfrage sind.

    Wie wär's mit praktischer Erfahrung und Schlußfolgerungen? Abgesehen davon ist aus meiner Antwort eigentlich mein Gedankengang ersichtlich, der auf Grund Deiner Informationen nachvollziehbar ist. Aber nun ja: ich lasse mich nur ungerne von der Seite aus anquatschen. Wenn Dich diese Art der Herangehensweise also stört, werde ich eben nicht mehr Stellung zu Deinem Problem nehmen.

    Zitat

    In der Südwestpfalz gibt es leider keinen entsprechenden Spiegel für die Heizkosten mit Holz und Holzbrikett. Kennt Ihr hier einen?

    Die Heizkosten werden von den Kommunen/Landkreise selbst festgelegt, es gibt also keine allgemeinen Sätze. Die angemessenen KdU kannst Du bei dem Jobcenter abfragen.

    Gruß!

  • Guten Morgen Hoppel,

    da danke ich Dir doch für die Antwort, vielleicht bist Du ein wenig empfindlich, wenn Du das als von der Seite anquatschen siehst. Ich bedauere das Du das so wahrgenommen hast.

    Es ist eben nicht die Art, wie ich Menschen die bei mir um Hilfe bitten behandele. Doch Du hast recht, es ist Dein Recht dann auch erbetene Hilfe zu verweigern,

    Für die Ausführungen die Du gemacht hast, und Deine Zeit danke ich Dir.
    Grüsse
    Thomas

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