Einmalige finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft abgelehnt / Bayern

  • Hallo an alle Wissenden und Mitleser,

    folgender Sachverhalt: Meine Freundin ist im 9.Monat schwanger und hat momentan abzüglich der Krankenkassenbeiträge
    ca.580 Euro im Monat zur Verfügung, ich habe im Moment ca.880 Euro im Monat (ALG I) zur Verfügung.
    Unsere Wohnung kostet 500 Euro im Monat. Wir haben einen einmaligen Zuschuss für den Mehrbedarf
    für Schwangere beantragt, wurden aber jetzt abgeschmettert, weil angeblich der Regelbedarf um ca.200 Euro unter
    unserem zur Verfügung stehenden Einkommen liegt und deshalb genug Geld da sein müsste. Das wundert uns sehr. Kann es wirklich sein, daß bei knapp 1500 Euro, die uns zusammen zur Verfügung stehen, schon das Ende des Regelsatzes erreicht ist?

    Nochmal in der Zusammernfassung:

    Wir haben als Bedarfsgemeinschaft zusammen 1450 Euro zur Verfügung, die bereinigten Wohnungskosten sind 500 Euro, in ca. 1 Woche kommt unser Baby auf die Welt (und kann auch nicht nur von Luft und Liebe leben) und sollen angeblich die Mehrkosten für Schwangere aus eigener Tasche bezahlen können (Klamotten, Kinderwagen, Babybettchen, Erstausstattung) ? Wie soll das gehen? Knäckebrot den ganzen Tag und gebrauchte Windeln aus fremden Tonnen angeln?

    Stimmt die Rechnung so oder hat sich die Sachbearbeiterin da nicht zufällig verrechnet oder ist Hartz 4 wirklich so ein hartes Brot?

    Danke für eine Einschätzung ähnlich Betroffener.

    Liebe Grüße
    SuperDuper

    PS: Ich hab diesen Beitrag deshalb hier eingestellt, weil oft gesagt wurde, daß eine Bewilligung viel öfter durchgeht, wenn
    sowieso schon Hartz 4 beantragt ist aufgestockt wird.

  • Hallo,

    der Bedarf setzt sich aus 337 € je Person + angemessene Kosten der Unterkunft zusammen, bei Euch also (sofern die Miete angemessen ist) insgesamt 1.174 €. Diesem Bedarf gegengerechnet wird das Einkommen abzüglich entsprechender Freibeträge, das dürften dann grob überschlagen 1.020 € sein. Da hier das Einkommen unter dem Bedarf liegt, ist der Knackpunkt die Frage nach der angemessenen Miete. Wenn die Miete deutlich zu hoch ist, kann es tatsächlich dazu kommen, daß das Einkommen höher als der Bedarf ist und ein Abtrag abzulehnen wäre. Also solltest Du Dich in Deinem Jobcenter nach der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft erkundigen und dann kann man entsprechend nachrechnen.

    Gruß!

  • Hallo und vielen Dank für die Antwort.

    Was für Freibeträge sind da gemeint? Wir haben insgesamt ca. 1450 Euro zur Verfügung und sonst nichts. Werden davon dann auch Freibeträge abgezogen? Wir wissen nicht, ob die Miete deutlich zu hoch ist, im Vergleich leben wir hier eher günstig. 95 qm 450 Kalt mit Strom und Nebenkosten insgesamt 650 Euro.

    Das Jobcenter stellt jedenfalls einen Gesamtbedarf von 1332 Euro fest (auch nicht ganz klar, wie der Zustande kommt), gleichzeitig kommt das Jobcenter bei uns, obwohl es de facto nicht stimmt, auf ein Gesamteinkommen von 1527 Euro.

    Dann wird noch folgende interessante Rechnung aufgemacht (wohlgemerkt für eine einmalige Unterstützung):

    Zitat

    Nach Gegenüberstellung des monatlichen Gesamtbedarfes mit dem monatlichen Einkommen, errechnet sich
    ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von 195,30 Euro

    Und jetzt kommts:

    Zitat

    Es ist somit ein Eigenanteil für 4 Monate in Höhe von 781,20 Euro (195,30 Euro x 4 Monate) und ein Eigentanteil für drei Monate in Höhe von 585,90 Euro (195,30 x 3 Monate) zu berücksichtigen.

    Abgesehen von dieser Summierungs- und Abzugsarie, würden wir gerne wissen, wie genau diese Zahlen (errechneter
    Gesamtbedarf und Gesamteinkommen) zustande kommen.

    Haben wir ein Recht auf die exakte, zahlenmäßige Aufschlüsselung der vom Jobcenter ermittelten Beträge?
    Grundlos einen Widerspruch erheben liegt mir nicht, lieber würden wir das Ganze erstmal gerne verstehen...

    Danke für die Hilfe

    Maxl

  • Hallo,

    der Bedarf errechnet sich aus den Regelsätzen von drei Personen plus Miete ohne Strom, die 1.332 € sind also stimmig.

    Zitat

    gleichzeitig kommt das Jobcenter bei uns, obwohl es de facto nicht stimmt, auf ein Gesamteinkommen von 1527 Euro.

    Bekommst Du Weihnachts- oder/und Urlaubsgeld?

    Gruß!

  • Hallo Hoppel und Danke,

    nein ich erhalte kein Weihnachtsgeld oder ähnliches, ich war bis Februar selbstständig und erhalte, wie bereits geschrieben seitdem ca.880 Euro ALG I. Davor hatte ich keine bzw. marginale Einnahmen.
    Mein Freundin hat 579 Euro zur Verfügung. Im November letzten Jahres hat sie noch einmal einen Minijob gehabt und 220 Euro
    zusätzlich verdient. Seit Dezember bis heute sind nur die oben genannten Beträge vorhanden.
    Wir kommen jedenfalls auf andere Zahlen im Gesamteinkommen.


    Was hast Du mit den Freibträgen gemeint als Du geschreiben hast

    Zitat

    abzüglich entsprechender Freibeträge, das dürften dann grob überschlagen 1.020
    € sein

    ?

    Ist die Behörde denn zur Aufschlüsselung der von ihr errechneten Beträge verpflichtet oder nicht? Das wäre ja das einfachste, als sich mühsam irgendwas zusammenzudenken...

    Danke!

    Maxl

  • Hallo,

    dann gehe zum Jobcenter und lasse Dir die Zahlen vorrechnen.

    Zitat

    Was hast Du mit den Freibträgen gemeint

    Bei der Berechnung von ALG II werden Freibeträge abgezogen. Allerdings hatte ich überlesen, daß Du ALG I beziehst - damit war meine Rechnung falsch, da es hier keine Freibeträge gibt.

    Gruß!

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