Anspruch ALG II nach jahrelangem Auslandsaufenthalt?

  • Guten Abend

    ein alter Freund von mir erwägt nach 30-jährigem Auslandsaufenthalt (GB, N, Namibia) nach Deutschland zurückzukehren. Leider wird er fast mittellos zurückkommen. Er hat keine Angehörigen, ist Jahrgang ´57 - gibt es da vielleicht sogar etwas wie "Starthilfe"? Im Ausland hat er an diversen Unis als Dozent gearbeitet. Ist auch handwerklich sehr geschickt - Arbeit wird sicherlich nicht leicht zu finden sein...

    Herzlichen Dank für Eure Antworten/Anregungen
    Christy

  • Hi

    Da ich damals in einer ähnlichen Situation war kann ich dir da gut weiterhelfen. Wenn er im Ausland gearbeitet hat und dort auch in entsprechende Arbeitlosenversicherungen eingezahl hat, kann er die Ansprüche mit nach Deutschland nehmen. Natürlich ist es von Land zu Land unterschiedlich. Innerhalb der EU sollte das eigentlich Problemlos funktionieren.
    JEDOCH: Es gibt die Regelung in Deutschland, dass nach einer Auslandsbeschäftigung und vor der Beantragung von Arbeitslosengeld mit dem Nachweis des Formular E301 bzw. dem Formular PD U1 eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt werden muss.
    Bei Länder die nicht zur EU gehören sollte man sich natürlich erkundigen welche Ansprüche man hat. Ich war damals zum Beispiel in der Schweiz arbeiten und musste aus Familiären Gründen zurück. Ich habe dann hier ALg1 bekommen welches 80% meines Einkommens aus der Schweiz betrug. Somit habe ich z.B. hier mehr ALG1 bekommen als andere fürs Arbeiten. Jedoch gibt es bei der Schweiz wieder eine Ausnahme, welche das mit der Beschäftigung aufhebt.

    Generell sollte dein Freund aber wenn er nach Deutschland kommt und hier nur 1 Monat arbeitet vollen Alg1 Anspruch haben.

    Hier kannste dir auch nochmal alles durchlesen: EU-Info.Deutschland - E-Formular 301

    Wichtig ist auf alle Fälle das Formular E301

    Ansonsten sollte er ja immernoch Problemlos Hartz4 beantragen können, solange er die Deutsche Staatbürgenschaft noch hat.

    Ich hoffe ich konnte soweit erstmal weiter helfen.

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