Beiträge von Makuba

    Hi

    Da ich damals in einer ähnlichen Situation war kann ich dir da gut weiterhelfen. Wenn er im Ausland gearbeitet hat und dort auch in entsprechende Arbeitlosenversicherungen eingezahl hat, kann er die Ansprüche mit nach Deutschland nehmen. Natürlich ist es von Land zu Land unterschiedlich. Innerhalb der EU sollte das eigentlich Problemlos funktionieren.
    JEDOCH: Es gibt die Regelung in Deutschland, dass nach einer Auslandsbeschäftigung und vor der Beantragung von Arbeitslosengeld mit dem Nachweis des Formular E301 bzw. dem Formular PD U1 eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt werden muss.
    Bei Länder die nicht zur EU gehören sollte man sich natürlich erkundigen welche Ansprüche man hat. Ich war damals zum Beispiel in der Schweiz arbeiten und musste aus Familiären Gründen zurück. Ich habe dann hier ALg1 bekommen welches 80% meines Einkommens aus der Schweiz betrug. Somit habe ich z.B. hier mehr ALG1 bekommen als andere fürs Arbeiten. Jedoch gibt es bei der Schweiz wieder eine Ausnahme, welche das mit der Beschäftigung aufhebt.

    Generell sollte dein Freund aber wenn er nach Deutschland kommt und hier nur 1 Monat arbeitet vollen Alg1 Anspruch haben.

    Hier kannste dir auch nochmal alles durchlesen: EU-Info.Deutschland - E-Formular 301

    Wichtig ist auf alle Fälle das Formular E301

    Ansonsten sollte er ja immernoch Problemlos Hartz4 beantragen können, solange er die Deutsche Staatbürgenschaft noch hat.

    Ich hoffe ich konnte soweit erstmal weiter helfen.

    Hallo an alle,

    ich und meine Freundin leben momentan noch im sogenanten Probejahr, welches bald ausläuft. Um unsere Komplizierte Situation mal darzustellen, liste ich mal alle Personen inkl. Einkommen auf.

    Also ich männlich 2 Kinder aus geschiedener Ehe, beide leben bei mir, bin berufstätig und verdiene zwischen 900€ - 1000€ Netto.

    Für meine Kinder bekomme ich einmal 180€ und einmal 133€ Unterhaltsvorschuss. Dazu kommt noch das Kindergeld von
    2x 184€


    Meine Freundin bekommt bereits Hartz4 mit den normalen Sätzen halt und Anteilig die Miete.
    Sie hat auch ein Kind in der BG welches auch mit angerechnet wird. Dazu bekommt sie für das Kind 133€ Unterhaltsvorschuss und 184€ Kindergeld welche bei ihr im Hartz4 natürlich mit angerechnet werden.

    Mietkosten betragen 395€ warm.

    Wenn wir jetzt zusammen gerechnet werden wie verhält sich das dann mit den Einkommen und den Kinder? Welche Möglichkeiten hab ich, um evtl. Abzüge vom Gehalt zumachen?

    Desweiteren hab ich mal gelesen, dass man Kinder aus der BG nehmen kann, wenn ihr Einkommen ihren Bedarf deckt.
    Wie verhält sich das dann im Zusammenhang mit Kindergeld und UVG bzw. auch Unterhalt?

    Wenn meine Exfrau jetzt Unterhalt zahlen würde bzw. macht sie das ja schon indirekt übers UVG sind das ja Gelder die sie an ihre Kinder zahlen muss. Können diese einfach bei meiner Freundin angerechnet werden?


    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe