Angemessene Wohnungsgröße

  • Hallo Alle hier im Forum,
    durch langes googlen bin ich auf dieses Forum hier gestossen. Finde es sehr interessant das es soetwas gibt.

    Hier meine Frage,
    und zwar habe ich jetzt ende Jan2012 meinen neuen Bw Bescheid erhalten, mit den aktuellen Hinweisen wie sie früher schon waren ( alle Angaben waren korrekt wie immer). dann nach ca 1 woche bekam ich wieder EINEN BESCHEID ich guckte nicht richtig, dort stand Korrektur der Heizung- Warmwasser. Natürlich machte ich gleich ein Schreiben fertig, warum wieso und usw. jetzt am WE bekam ich endlich Antwort.

    und dieses stand drin. die angemessenen Mietkosten würden ständig steigen, also gehe ich davon aus, das ich hätte auch mehr an mietkosten erhalten müssen oder??? ICH MU? NOCH DAZU SAGEN lebe alleine in einer 60 qm meine miete beträgt 360 euro. von der arge bekomme ich jetzt nur 341 euro den rest zahle ich schon sehr lange alleine dazu. mein wohnort befindet sich im Landkreis Bad Doberan genauer (DUMMERSTORF)keiner kann mir niemand was genauers sagen schon gar nicht die ARGE


    deshalb hier meine Bitte kann mir jemand weiter helfen?????


    ICH DANKE

  • Hallo zurück,
    ich möchte wissen warum die ARGE mir einen Geldanspruch gestrichen hat, aufgraund der ständigen angemessenen steigenden Mietkosten???

    UND WIE HOCH MEINE ANGEMESSENEN mIETKOSTEN BETRAGEN. Die Arge brauche ich nicht fragen dort bekomme ich nur blöde Antwort.
    wohne in Meck-pom, das andere steht ja schon eine Frage vorher drin

    danke

  • Hallo,

    prinzipiell werden nur die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) für die angemessene Wohnungsgröße gezahlt. Da Deine Wohnung 10 qm zu groß ist, werden also mindestens diese 10 qm nicht berücksichtigt. Insofern dürfte es auch bei Erhöhung der KdU immer wieder eine Differenz geben, die Dir das Jobcenter nicht zahlt.

    Wie hoch die KdU sein dürfen, wird Dir nur das Jobcenter vor Ort sagen können, da dies jeder Landkreis für sich selbst festlegt.

    Gruß!

  • danke, aber es kann doch nicht sein das ich im jan einen bw bescheid bekommen habe. auf diesem ist ersichtlich, das die kdu sich nicht verändert haben . wie im vorfeld es bestand. eine woche später bekam ich post und gleich wenigr geld, zwecks kosten für unterkunft usw. einen brief habe ich dann geschrieben, antwort kam jetzt erst die tage, man nannte es so, die angemessenen kosten würden immer steigen was heißt das für mich??? ALS letztes jahr die kosten für heizung übernommen worden sind, habe ich diese ja auch bekommen warum hat man mir jetzt diese weggenommen, DAS VERSTEHE ICH JA NICHT. ich weiß jeder LK bestimmt alleine.aber die ARGE sagt mir ja nichts wie hoch. was kann ich noch machen

    mfg

  • Hallo,

    Zitat

    man nannte es so, die angemessenen kosten würden immer steigen was heißt das für mich???

    Das kann ich Dir kaum beantworten, weil ich das Schreiben nicht kenne. Du kannst mir das Schreiben ja einfach mal schicken, damit ich weiß, was gemeint ist.

    Zitat

    aber die ARGE sagt mir ja nichts wie hoch. was kann ich noch machen

    Abgesehen davon, daß sich diese Zahlen in Deinem Bescheid finden lassen sollte, dürfte ein einfacher Anruf mt der entsprechenden Frage beim Jobcenter ausreichend sein. Allerdings beziehen sich die Auskünfte immer nur auf die angemessene Wohnungsgröße, die bei Dir nicht vorliegt.

    Gruß!

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