anspruch auf erstausstattung?

  • hallo,
    ich wohne zur zeit mit meiner 10 monate alten tochter bei meinen eltern habe dafür auch beim amt einen mietvertrag aufgesetzt.ich will jetzt jedoch ausziehen habe auch schon eine wohnung gefunden und war heute beim amt um mich zu erkundigen wieviel und ob mir geld für die ersterstattung zusteht, da wurde mir gesagt da ich bereits einen mietvertrag habe und dadurch vorausgesetzt wird das ich ausgestattet bin habe ich bis auf eine waschmaschiene keine großen zuzahlungen zu erwarten. und daher wollte ich fragen ob einer weiß ob es nicht doch i-eine möglichkeit auf höhere zahlungen besteht da ich bis jetzt außer meinem bett das bett für meine tochter und unsere beiden kleiderschränke nichts habe da ich ja alles hier bei meinen eltern mitnutzen kann nur das amt hat mit dem mietvertrag eine volle austattung vorausgesetzt
    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
    ich hoffe auf gute nachrrichten
    mit freundlichen grüßen

  • Hallo,

    die Erstausstattung wird prinzipiell (u.a.) bei einem ersten Mietsverhältnis gwährt. Da Du einen solchen ersten Mietsvertrag hast und nun beabsichtigst, einen zweiten Mietvertrag abzuschließen, ist die Sache mit der EA hinfällig.

    Du kannst zwar versuchen, die EA rückwirkend für den 1. Mietsvertrag zu stellen, allerdings hängt das 1. von der bisherigen Mietsdauer ab und 2. wird der wahrscheinlich abgelehnt werden, da Du dem Amt ja bereits den Umzugswunsch genannt hast.

    Somit hast Du zwei strategische Fehler gemacht.

    Was noch bleibt, ist ein Antrag auf EA auf Darlehensbasis.

    Gruß!

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