Höhe der Leistung korrekt?

  • Hallo,

    habe im Oktober letzten Jahres erstmals einen Antrag auf Hartz VI stellen müssen und nun kam der Leistungsbescheid. Ist die berechnete Höhe der Leistung aber korrekt?

    Wir sind 3 Personen, mein Sohn (20 Jahre alt, befindet sich im zweiten Jahr Ausbildung, ist Halbwaise), meine Tochter (24 Jahre alt, Ausbildungssuchend), ich selbst verwitwet und wir fallen wohl in eine Bedarfsgemeinschaft.

    Unsere Einkommen: 184 € Kindergeld (Tochter) und ich selbst erhalte mtl. 215 € Witwenrente.
    Mein Sohn ist Selbstversorger und fällt unter Leistungsausschluss, da sein Einkommen beträgt: 325, 00 € Lehrlingsgeld + 185, 85 € Halbwaisenrente + 184,00 € Kindergeld.

    Mietausgaben:

    Mietkosten: 437,62 €
    Heizkosten: 87,17 €
    _________________
    Gesamt Miete: 524,79 €

    Für meine Tochter und für mich wurde ein Betrag von mtl. 567,60 € (gesamt) bewilligt incl. Mietzahlung. D.h., dass ich nun 42,81 € für uns beide noch vom Regelsatz zum Leben übrig habe + meine o.g. Witwenrente + das Kindergeld meiner Tochter in Höhe von 184 €.

    Ist das aber so korrekt?

    LG
    Rhijana

  • Hallo,

    1. es werden nur zwei Drittel der Miete übernommen, der Rest geht auf das Konto deines Sohnes.

    2. die Einnahmen Deines Sohnes übersteigen seinen eigenen Bedarf, der übersteigende Teil wird bei Euch angerechnet, wodurch es zur relativ niedrigen ALG-II-Zahlung kommt.

    Gruß!

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