wohnung zu groß?

  • ich lebe momentan in einer bedarfsgemeinschaft mit meinem sohn. wir beziehen diese wohnung schon seit 11 jahren, sie hat 89 m^2. bald will mein sohn ausziehen. kann man mich zu einem umzug zwingen oder habe ich soetwas wie bestandsrecht???

  • Hallo,

    die Wohnung dürfte bereits jetzt zu groß sein.

    Zu einem Umzug wird Dich das Jobcenter nicht zwingen. Allerdings werden mit Auszug nur noch die Kosten für maximal 50 qm übernommen, den Rest mußt Du dann aus Deinem ALG II finanzieren.

    Gruß!

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