Bafög- und ALG II-Bezieher in einer Wohnung

  • Hallo zusammen!
    Ich wohne mit meiner Freundin (nicht verheiratet!) und unserer Tochter in einer Wohnung schon seit ca. 3 Jahre (die Tochter kamm später dazu :) ). Da ich damals noch mein Abitur gemacht habe, bekamm ich Hartz 4. Als meine freundin schwanger wurde, müsste Sie ihr Praktika abbrechen und seit dem bekommt Sie auch hartz 4.
    Seit einem halben Jahr studiere ich BWL in dem Duisburger Uni. Den Antrag auf Bafög habe ich längst gestellt, er wurde auch seit ca. 2 Monate zugestimmt und ich bekomme das Geld. Dieses habe ich auch bei ARGE gemeldet. Trotzdem bekamm ich bis diesem Monat den Hartz 4-Betrag. jetzt bekamm ich überraschend einen Brief, indem steht, dass der Satz meiner Freundin und meiner Tochter wegendessen gekürzt wird, weil ich viel zu viel Geld bekomme. (und zwar so, dass ich wieder ca. 300 euro bekomme)
    Dabei bekomme ich 710 Euro Bafög (Zuschlag für die Erziehung meiner Tochter und für die nicht elternliche Wohnung). Davon sind die 300 ein Darlehen.
    Könntet Ihr mir sagen, ob dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung ist?
    Ich gebe gerne die 800 Euro zurück, die ich zuviel von ARGE bekommen habe, allerdings scheint es mir falsch zu sein, dass ich so zu sagen Hartz-4 meiner Freundin "finanzieren" soll. Wie soll ich denn das Studium bezahlen (Scripte, Ticket, Beiträge und, und, und...)?
    Ich bedanke mich für die hilfe, und entschuldige mich für die Sprachfehler im Voraus. :)

  • Hallo,

    Zitat

    Den Antrag auf Bafög habe ich längst gestellt, er wurde auch seit ca. 2 Monate zugestimmt und ich bekomme das Geld. Dieses habe ich auch bei ARGE gemeldet. Trotzdem bekamm ich bis diesem Monat den Hartz 4-Betrag. jetzt bekamm ich überraschend einen Brief, indem steht, dass der Satz meiner Freundin und meiner Tochter wegendessen gekürzt wird,

    Naja, so ganz "überraschend" kann dieser Brief ja nun nicht gewesen sein. Wie auch immer - der Bezug von ALG II und BaföG für Dich ist ausgeschlossen - Du kannst nur eine der Leistungen in Anspruch nehmen. Insofern sind Rückforderungen durchaus rechtens.

    Gruß!

  • Hallo,


    Naja, so ganz "überraschend" kann dieser Brief ja nun nicht gewesen sein. Wie auch immer - der Bezug von ALG II und BaföG für Dich ist ausgeschlossen - Du kannst nur eine der Leistungen in Anspruch nehmen. Insofern sind Rückforderungen durchaus rechtens.

    Gruß!

    Es scheint, dass Du meinen Post nicht so ganz verstanden hast. Es geht nicht darum, dass ich beides bekommen will, es geht darum, dass Hartz 4 meiner freundin wegen meinem Bafög gekürzt wird, wobei wir nicht verheiratet sind.
    Lies es bitte noch ein Mal.
    Lg

  • Hallo,

    Zitat

    Es scheint, dass Du meinen Post nicht so ganz verstanden hast

    Es scheint mir, dass Du Deinen Post nicht ganz richtig geschrieben hast:

    Zitat

    Den Antrag auf Bafög habe ich längst gestellt, er wurde auch seit ca. 2 Monate zugestimmt und ich bekomme das Geld.

    Zitat

    Trotzdem bekamm ich bis diesem Monat den Hartz 4-Betrag.

    So gesehen habe ich Deine Frage schon richtig verstanden und brauche nicht irgendwas neu zu lesen.

    Zu dem Problem selbst: Du gehörst zur Haushaltsgemeinschaft, bei der Dein Einkommen dann auf die anderen Haushaltsmitglieder angerechnet wird, wenn Du deinen eigenen Lebensunterhalt abdecken kannst. Das BaföG selbst wird dabei abzüglich eines 20%tigen Abschlages als Einkommen entsprechend angerechnet.

    Gruß!

  • Hallo!

    Es stimmt zwar, dass die Leistungen nach dem Bafög bei deiner Freundin angerechnet werden, aber das ist eigentlich nicht so viel, dass sie deswegen weniger bekommt.

    Einfach gesagt: Bei der Berechnung wird so getan, als würdest du auch Hartz4 bekommen. Es wird für dich ein Bedarf errechnet:

    Bedarf= Regelsatz(323€) + Wohnzuschuss(etwas weniger als eure Warmmiete durch 3).

    Dann wird dein "Einkommen" bereinigt. Von den 710Euro wird der Erziehungszuschlag abgezogen (er gilt als zweckgebundenes Einkommen), ebenfalls, falls vorhanden, Zuschläge für KV und PV (zweckgebunden). Von dem was übrig ist, werden 20% abgezogen (Ausbildungskosten, zweckgebunden). Bleiben bei dir 478 Euro als Einkommen übrig. (Egal, was davon Darlehen ist und was nicht)

    Also grob überschlagen würde ich sagen, wenn eure Wohnung 500Euro warm kostet, dürfte von dir nix angerechnet werden. Wäre ja noch schöner... :)

    Angaben sind ohne Gewähr, sollten aber UNGEFÄHR der aktuellen Lage entsprechen.

    Gruß
    bonniejohann

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