Laut §30 SGB II steht einem erwerbstätigen Hilfebedürftigen ein zusätzlicher Freibetrag abhängig vom Einkommen und davon ,ob man minderjährige Kinder hat.
Meine Situation: Mein Nettoverdienst ca. 1570 € im Monat,meine Frau hat kein Einkommen,ich zahle 570 € Unterhalt an meine zwei minderjährige Kinder,die bei ihrer Mutter wohnen.
Frage: kann ich dann bei der Freibetragberechnung von der Einkommensgrenze von 1500 € ausgehen ?
Mein Sozialamt(sorry,das Amt für Arbeit) meint nicht, es geht nur von 1200 € Grenze aus.
Schöne Grüsse an Alle,
Christoph
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