Mit 29 wohnhaft bei Eltern - Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo.
    Ich hab eine kleine Frage, leider hab ich diesbezüglich im Forum nichts hilfreiches gefunden.


    Ein Freund von mir hat nach 4 Semestern sein Studium abgebrochen und muß nun vorübergehend ALG II beantragen.
    Er ist 29 Jahre alt und wohnt gegenwärtig noch bei seinen Eltern (kein getrennter Haushalt). Sein Vater ist Beamter und arbeitet auf Vollzeit, seine Mutter ist auf 400 EUR Basis beschäftigt. Bei der ALG II Beantragung hat ihm der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt, daß er mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilde und er solle sich nicht zu große Hoffnungen auf Bewilligung machen, da ja ein Elternteil voll berufsfähig ist. Auch ist das Haus, in dem er mit seinen Eltern lebt, nicht gemietet sondern Eigentum der Eltern (bzw. wird noch abgezahlt). Zur Berechnung solle er Nachweise über Hypotheken etc. sowie Einkommensnachweise seiner Eltern einreichen.

    Jetzt meine Frage:
    Ist es richtig, daß er zusammen mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet und sind Einkommensnachweise seiner Eltern sowie Belege sämtlicher Zahlungen, die das Haus betreffen (Hypothek, Gas etc), tatsächlich erforderlich?

    Ich weiß, daß es heißt
    "Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
    (...) oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (...)
    "

    was hier wohl sicherlich zutreffen wird, aber ich möchte mich lieber nochmal absichern :)

    Ich hoffe Ihr könnt mir in diesem speziellen Fall weiterhelfen.

    Viele Grüße,
    Hendrik

  • Hallo,

    Dein Freund bildet keine BG, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Hier gilt widerlegbar, dass tatsächlich miteinander gewirtschaftet wird und es wird auch das Einkmmen aller Bewohner mit berücksichtigt. Insofern dürfte die Auskunft des Sachbearbeiters richtig sein.

    Gruß!

  • Hallo Forum,

    vllt kennt sich jemand mit der Materie besser aus und kann mir helfen.

    Ich bin 31 Jahre alt und gerade mit dem Studium fertig. Ich lebe im Haus meiner Eltern. Ich habe weder Einlommen noch Vermögen und habe aus diesem Grund ALGII beantragt, um mir den Bewerbungsprozess (Vorstellungsgespräche etc.) leisten zu können.

    Da ich bei meinen Eltern wohne, wollten die Sachbearbeiter im Sozialamt alle möglichen Vermögenswerte, Rechnungen Ktoauszüge usw. meiner Eltern sehen.

    Mir widerstebt dies eigentlich, da ich ja nun bereits 31 bin und ich es nicht einsehe, dass meine Eltern hier noch mit rein gezogen werden.

    Meine Frage lautet daher. Muss ich all diese Angaben meiner Eltern machen? Wäre es nicht so, dass ich mit dem Urteil B 7b AS 6/06 R Anspruch auf den Regelsatz habe, ohne die gesammte finanzielle Situation meiner Eltern darzulegen? Oder bekomme ich vllt gar kein Hartz4 weil ich noch zu Hause wohne?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!