Ü25, seit kurzem wohnhaft bei den Eltern, Studium vorbei... Umzug?

  • Hi!

    Wie der Titel schon vermuten lässt, habe ich ein leicht aufwändiges Problem ;)

    Vor einem halben Jahr musste ich während der Schlussphase meines Studiums zu meinen Eltern ziehen. Ich bin 25 und habe die letzten 7 Jahre allein in Hamburg gewohnt. Meine Eltern wohnen ca. 60km entfernt in einem kleinen Dorf. Seit dem 1.10. bin ich fertig und möchte schnellstmöglich wieder zurück nach Hamburg - Erst einmal wegen der besseren Jobaussichten und auch, weil es wohl nicht mehr lange dauert, bis wir uns hier die Köppe einhauen.
    Der Psychostress hier hat mich leider so kaputt gemacht, dass ich die Abschlussarbeit verhauen habe - Nach einem Nervenzusammenbruch war ich die letzten 6 Wochen krank geschrieben.

    Vor meinem Studium habe ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen, welche ich fürs Erste als Basis zur Jobsuche nutzen möchte, bis ich wieder stabil genug bin, das Abschlusssemester zu wiederholen.

    Nun zur Sache: Ich zahle derzeit keine Miete und bekomme jeden Monat etwas Geld von meiner Mutter überwiesen - Allerdings als Darlehen. Ich war letzte Woche bei der ARGE hier am Ort und die SB hat den Antrag auf ALG II für mich ausgefüllt. Ich habe angegeben, dass ich keine Miete zahle, weiter aber auch keine Leistungen beziehe (ich hab echt nicht an die Bezuschussung von meiner Mutter gedacht - In meinem Kopf wars immer nur als geliehenes Geld gespeichert) Seit heute bin ich in einer Eingliederungsmaßnahme, meine Krankschreibung habe ich freiwillig ausgesetzt.

    Jetzt habe ich hier diese Anlage HG liegen und keine Ahnung, was ich da jetzt eintragen soll. Außerdem soll ich bis nächste Woche einen Nachweis über Mietfreiheit abgeben und eine Erklärung, wie ich bisher meinen Unterhalt bestritten habe.

    Ich glaub, ich hab bei der Antragstellung echt alles versemmelt, was man nur versemmeln kann, oder?

    1. Ist es überhaupt möglich, dass mir das Amt einen Umzug bzw. Mietzahlung einer Whg bewilligt? Ich bin zwar fleißig auf Jobsuche, aber ich muss hier so schnell wie möglich raus. Meine Mutter wäre sogar bereit, mir nen schriftlichen Rauswurf zu geben. Die Krankschreibung leg ich auch gern obendrauf ;)

    2. Wie kann ich dem Amt begreiflich machen, dass die Leistungen von meiner Mutter nur ein Darlehen sind? Auch einfach nen Brief dazupacken?

    3. Was trag ich denn jetzt bloß in die Anlage HG ein?


    Vielen Dank im Voraus...

    LG

  • Hallo,

    Zitat

    Ist es überhaupt möglich, dass mir das Amt einen Umzug bzw. Mietzahlung einer Whg bewilligt?

    Ja, warum auch nicht?

    Zitat

    Wie kann ich dem Amt begreiflich machen, dass die Leistungen von meiner Mutter nur ein Darlehen sind?

    Wahrscheinlich gar nicht. Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig, weswegen ein Darlehen schon mal gar nicht geht. Hinzu kommt, daß nur sog. "echte" Darlehen akzeptiert werden, die es bei Verwandten praktisch kaum gibt.

    Zitat

    Was trag ich denn jetzt bloß in die Anlage HG ein?

    Hier wirst Du die Leistungen, die Du von Deiner Mutter bekommst, eintragen müssen. Geht auch nicht anders: wenn Du sie nicht einträgst, kommt natürlich die Frage auf, wovon Du lebst. Die kannst Du nicht beantworten, ohne die Leistungend er Mutter anzugeben....

    Zitat

    Ich glaub, ich hab bei der Antragstellung echt alles versemmelt, was man nur versemmeln kann, oder?

    Ja. Bei einigem Pech könnte Dir die ARGE einen Betrugsversuch vorwerfen, da Du bei Antragsabgabe falsche Angaben gemacht hast. An Deiner Stelle würde ich der Anlage HG ein formloses Schreiben beilegen, in dem Du Deine Situation erklärst, den Nervenzusammenbruch schilderst, die Überforderung mit der gesamten Situation eingestehst und somit auch die Nichtangabe des Einkommens begründest. Auf den Umstand des "Darlehens" würde ich nicht unbedingt eingehen - das habe ich ja bereits erklärt.

    Gruß!

  • Moin und schonmal vielen Dank!

    Aber eine Frage hätte ich da noch: Warum sind meine Eltern unterhaltspflichtig? Bin doch bereits Ü25 und hab ne abgeschlossene Ausbildung... Oder woran wird das festgemacht?

  • Hallo,

    Zitat

    Bin doch bereits Ü25 und hab ne abgeschlossene Ausbildung...

    Das mit der abgeschlossenen Ausbildung hatte ich überlesen, das Alter hat mit Unterhalt nichts zu tun. Insofern nehme ich das mit der Unterhaltspflicht zurück, es bleibt aber dennoch bei meinen Aussagen das Darlehen betreffend.

    Gruß!

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