Wer kennt sich aus - ALG II Anspruch

  • Folgendes,meine Schwester ist schwanger geworden,mit 20, sie ist mitten in der Ausbildun,nächstes Jahr macht sie ihre Prüfung und wir dann in Teilzeit auch mit Kind übernommen,nun überlegen wir ob sie evtl nicht anspruch hat auf Unterstützung,sie ist alleinerziehend und verdient monatlich ca.324 Euro.

    Nun kommt dfas nächste zwar wohnt sie noch bei unserem Vater doch da kann sie wirklich mit dem Kind nicht bleiben,mein Vater trinkz,die Hygiene lasst zum wünschen übrig,keine Heizung geht,uvm.
    dürfte sie ausziehen und wenn ja auf was hätte sie Anspruh??LG


    Leider kenn ich und auch mein Mann uns mit H4 nicht aus,wäre dankbar um Rat,usw.

  • Deine Schwester kann ausziehen.
    Anspruch hat sie dann auf BAB oder Unterhalt von den Eltern (hängt von deren Einkommen ab). Zahlen die Eltern keinen Unterhalt steht ihr das Kindergeld zu.

    Für das Kind bekommt sie auf jeden Fall Kindergeld. Zudem ist der Kindsvater unterhaltspflichtig bzw., wenn er nicht zahlen kann, kann sie Unterhaltsvorschuss (133 €) beantragen.

    Endet die voraussichtlich Ausbildung vor oder nach der Geburt?

  • Nein sie endet nach der Geburt,sie möchte gerne das erste halbe Jahr (Et12.2) aussetzen und dann weitermachen im Herbst sind dann die Prüfungen,eigentlich wären ihre Prüfungen im Frühjahr,aber sie würde sie gern um ein halbes Jahr verschieben,..

  • BAB wird für die Zeit des Mutterschutzes weiter gewährt (allerdings ohne Fahrkosten etc.). Für die Zeit, wo das Ausbildungsverhältnis ruht (z.B. Elternzeit) wird keine BAB gezahlt.

    BAB-Anspruch
    - die Ausbildung muss förderbar sein (z.B. keine schulische Ausbildung)
    - persönliche Voraussetzungen müssen vorliegen (z.B. nicht mehr bei den Eltern während der Ausbildung wohnend)

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