Hart IV beziehungsmöglichkeiten?

  • Hallo liebes forum,

    Ich wollte gerne mal wissen ob ich einen Anspruch darauf habe Geld oder Leistungen zu beziehen.
    Nun zu mir:

    Ich bin ein 16 Jahre alter Junge ohne Job, gehe auch nichtmehr zur schule. Mein Vater ist in der niederen Einkommensklasse und verdient Netto 1000 Euro im Monat, womit uns wenn die Miete(50 Quadrat Meter Wohnung), wasser usw bezahlt ist noch 200euro im Monat bleibt um zu leben.
    Und ich versuche einen Job zu finden, auch wenn es nur ein Mini ist, ich bekomme weder Taschengeld (wovon auch?!) noch sonstiges Geld und bin ganz knapp. Und wir kommen gerade so mit unserem Geld aus zum Essen und haben manchmal kleinere schulden..


    Ich hoffe mir kann jemand helfen :(


    Grüße

  • Ihr zahlt doch nicht 800 € für 50 qm, oder?

    Anspruch auf ALG II besteht nur als Bedarfsgemeinschaft mit dem Vater. Wobei auch die Alternative Wohngeld zu prüfen wäre.
    Er erhält für dich zudem 184 € Kindergeld. Zahlt deine Mutter Unterhalt?

    Ich bin ein 16 Jahre alter Junge ohne Job, gehe auch nichtmehr zur schule.

    Was ist mit deiner Berufsschulpflicht? Eigentlich müsstest du zur Schule gehen oder eine Ausbildung absolvieren.
    Siehe Schulgesetz eures Bundeslandes.

  • Hi,

    Ich gehe zur schule, nur montags.. Aber auch erst seit kurzem wegen der Pflicht.

    Meine Mutter zahlt kein Unterhalt, weil ich noch eine Schwester hab und sie bei meiner Mutter lebt und er ihr auch keinen Zahlt

    und doch wir zahlen soviel weil wir auf Sylt wohnen und hier nur die Wohnung frei war und sie hier sehr teuer sind...

    Grüße

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