Ohne Wohnung - Kosten der Unterkunft zu hoch - ALG II

  • Ich habe vor, mit meinem Sohn in ein anderes Bundesland zu ziehen ( von Niedersachsen - nach Baden Württemberg), wohne z.Z. in einer 3 Zi.Whg die kosten sind über der Miethöchstgrenze (durch Trennung entstanden), habe mich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde (Baden Württemberg) über den Miethöchstsatz für 2 Personen erkundigt und dem nach eine Whg gesucht die bis 60qm² und bis 486,-€ warm ist. Nach 3 Monaten suche, auch über Markler habe ich endlich eine Zusage vom Vermieter erhalten, jedoch ist die Miete 495,-€ warm - also 9,-€ über dem Satz (wobei darin auch die kosten für Licht und Haushaltsgeräte sind, weil Heizung über Stromanbieter).
    Nachdem der Vermieter das Wohnungsangebotsformular ausfüllte, legte ich es heute, meiner Bearbeiterin vor. Die mir dann telefonisch mitteilte das die Miethöchstgrenze für den Bezirk der Wohnung deutlich übersteigt (50€). Da es von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich Sätze gebe. Da sich die Whg im gleichen Landkreis befindet ging ich davon aus, das sich an der Miethöchstgrenze nichts verändert.
    FALSCH GEDACHT :eek:

    Mein Problem: Ich muss zum 31.08.2010 aus der jetzige Wohnung ausziehen und habe bisher keinen neuen Mietvertrag unterschreiben können. Das Amt weigert sich,
    mir eine Bestätigung der Kostenübernahme zu erteilen. Soll oder kann ich den Mietvertrag trotzdem unterschreiben????, Obwohl mir mehrfach gesagt wurde das die Mietkosten erst durch das Amt genehmigt werden muss bevor ein Mietvertrag zustande kommt????????
    Ohne Mietvertrag sitze ich ab 01.09.2010 mit meinem Sohn (10 Monate) auf der Straße und das kann ja nicht die Lösung sein...
    Muss das Amt mir den Mindestregelsatz bezahlen???
    Oder können sie sich komplet Quer stellen, nichts bezahlen, Sperre, Kürzungen, wenn ich den Mietvertrag ohne Einwilligung einfach unterschreibe????

    Bitte um schnelle Antworten.

  • Hallo,

    Zitat

    das kann ja nicht die Lösung sein

    Kann es auch nicht. Allerdings scheint mir diese Lage selbstverschuldet und weniger Schuld irgendeines Amtes zu sein.

    Wie hoch ist die angemessene Warmmiete an Deinem bisherigen Wohnort?

    Gruß!

  • Hallo Hoppel

    Selbstverschulden???? Eher nicht - der Kindesvater ist von heute auf morgen aus der gemeinsamen Wohnung aus gezogen. Ein Umzug war ohnehin erforderlich - ób im neuen Ort oder im jetztigen ist dem Amt egal und stellt kein Problem dar.
    Die Warmmiete hier ist 365,40€. Kommt jedoch nicht in Frage, da ich hier keinerlei Sozialen Anschluß habe und nur dem Kindesvater zu Liebe hier her gezogen war.
    Muss das Amt mir den Mindestregelsatz bezahlen???
    Oder können sie sich komplet Quer stellen, nichts bezahlen, Sperre, Kürzungen, wenn ich den Mietvertrag ohne Einwilligung einfach unterschreibe????

    Grüße

  • Hallo,

    ich sehe weiterhin Selbstverschulden, weil Du ohne vorliegende schriftliche Genehmigung durch die ARGE offensichtlich die Wohnung gekündigt hast.

    Zitat

    Muss das Amt mir den Mindestregelsatz bezahlen???

    Nein, muß es nicht. Im Normalfall wird, wenn keine entsprechende Genehmigung eingeholt wurde oder diese versagt wird, nur die Miete der alten Wohnung gezahlt. Das gilt auch dann, wenn die angemessenen Kosten der Unterkunft am neuen Wohnort höher liegen. In Deinem Fall könnte das also bedeuten, daß Du nur 365,40 € für die Miete bekommst.

    Gruß!

  • Hallo

    Zitat

    ich sehe weiterhin Selbstverschulden, weil Du ohne vorliegende schriftliche Genehmigung durch die ARGE offensichtlich die Wohnung gekündigt hast.

    Das Amt hat mir mitgeteilt das ich in eine kleinere und günstigere Wohnung Umziehen muss da diese Whg für 2 Personen zu groß ist und nur vorrüber gehend bezahlt wird. Deshalb die Kündigung der Wohnung.

    Ich spreche diese Woche beim zuständigen Amt vor und stelle einen neuen Antrag und schau mal was Sie sagen bzw. wieviel sie nun endgültig von den Mietkosten übernehmen - ich habe keine andere Wahl DAS oder wir sitzen auf der Straße....

    In so kurzer Zeit eine andere Wohnungszusage zu bekommen die in dem Rahmen ist - ist wohl wie ein 6er im Lotto. Für diese Zusage habe ich 3 Monate lang nach Whg gesucht und sämtliche besichtigt und von meiner Seite auch immer zugesagt - doch die Vermieter stehen absolut nicht auf den Papierkrieg....
    Hoffe das alles gut geht.... melde mich die Tage wieder wenn ich mehr weiß... Bis dann.... Grüße

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