Ich habe vor, mit meinem Sohn in ein anderes Bundesland zu ziehen ( von Niedersachsen - nach Baden Württemberg), wohne z.Z. in einer 3 Zi.Whg die kosten sind über der Miethöchstgrenze (durch Trennung entstanden), habe mich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde (Baden Württemberg) über den Miethöchstsatz für 2 Personen erkundigt und dem nach eine Whg gesucht die bis 60qm² und bis 486,-€ warm ist. Nach 3 Monaten suche, auch über Markler habe ich endlich eine Zusage vom Vermieter erhalten, jedoch ist die Miete 495,-€ warm - also 9,-€ über dem Satz (wobei darin auch die kosten für Licht und Haushaltsgeräte sind, weil Heizung über Stromanbieter).
Nachdem der Vermieter das Wohnungsangebotsformular ausfüllte, legte ich es heute, meiner Bearbeiterin vor. Die mir dann telefonisch mitteilte das die Miethöchstgrenze für den Bezirk der Wohnung deutlich übersteigt (50€). Da es von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich Sätze gebe. Da sich die Whg im gleichen Landkreis befindet ging ich davon aus, das sich an der Miethöchstgrenze nichts verändert.
FALSCH GEDACHT :eek:
Mein Problem: Ich muss zum 31.08.2010 aus der jetzige Wohnung ausziehen und habe bisher keinen neuen Mietvertrag unterschreiben können. Das Amt weigert sich,
mir eine Bestätigung der Kostenübernahme zu erteilen. Soll oder kann ich den Mietvertrag trotzdem unterschreiben????, Obwohl mir mehrfach gesagt wurde das die Mietkosten erst durch das Amt genehmigt werden muss bevor ein Mietvertrag zustande kommt????????
Ohne Mietvertrag sitze ich ab 01.09.2010 mit meinem Sohn (10 Monate) auf der Straße und das kann ja nicht die Lösung sein...
Muss das Amt mir den Mindestregelsatz bezahlen???
Oder können sie sich komplet Quer stellen, nichts bezahlen, Sperre, Kürzungen, wenn ich den Mietvertrag ohne Einwilligung einfach unterschreibe????
Bitte um schnelle Antworten.