Umzugswunsch des erw. Kindes

  • Hallöchen Ihr Lieben,

    ich habe folgendes Problem: Ich beziehe ALG II und habe drei Kinder in meiner BG.
    Eine Tochter hat jetzt ausgelernt aber noch keinen Job. Sie ist 19 Jahre und möchte gern zu ihrem Freund ziehen. Ihr Einkommen setzt sich aus 184,40€ ALG I, 184,00€ Kindergeld und 90,00€ Wohngeld zusammen, also kein Hartz IV.
    Ihr Freund hat Arbeit ca. 950,00€ Netto und ne kleine Wohnung. Nach einem Umzug würde kein ALG II - Anspruch entstehen!
    Kann Sie einfach dorthin ziehen und sich beim Meldeamt ummelden oder müssen wir etwas besonderes beachten?
    Ich hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann.
    Schon mal besten Dank! Gruß

  • Hallo,

    prinzipiell kann sie ohne irgendwelche Gehmigungen umziehen.

    Aber: durch den Auszug ändern sich die angemessenen Kosten der Unterkunft für Dich. Das kann dazu führen, daß Du plötzlich in einer zu teueren und zu großen Wohnung sitzt und Ärger mit der ARGE bekommst.

    Auch gehört Deine Tochter weiterhin zu Deiner Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, daß sie, sollte das mit dem Freund schief laufen, an Dich zurück verwiesen werden wird bzw. bis zum 25. Lebensjahr keinerlei Mietunterstützung bekommen dürfte.

    Zitat

    und 90,00€ Wohngeld

    Das dürfte wegfallen. Es handelt sich um "Kinder-Wohngeld", welches nur gezahlt wird, wenn Deine Tochter in Deinem Haushalt wohnt. Mit Auszug besteht kein Anspruch darauf. Ob Deine Tochter und ihr Freund dann Wohngeld bekommen, ist angesichts des Einkommens eher unwahrscheinlich, kann ich aber mangels Angaben zum Bruttoeinkommen nicht einschärten.

    Gruß!

  • Danke Hoppel,
    mit dem Problem der zu großen Wohnung habe ich gerechnet. Deshalb habe ich bereits eine mündliche Zusage meines Vermieters nach Auszug der Tochter ein Zimmer zuschließen zu dürfen und damit den Wohnraum zu verkleinern.
    Wie viel Zeit habe ich für diese Formalitäten, normalerweise gibt die ARGE ja 6Monate um entsprechende Änderungen vorzunehmen. Ich habe zwar nicht vor diese Zeit auszuschöpfen, aber ein oder zwei Monate brauche ich wegen Rückbauarbeiten.
    Gruß

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