Arbeitslos nach Gründungszuschuss

  • Hallo,

    ich hätte mal eine Frage.
    Ich habe im Zeitraum 06/2009 bis 02/2010 einen Gründungszuschuss durch das AAmt bekommen. Leider verlief das nicht besonders und ich nahm zum 03.05.10 ein Angebot über eine Stelle an.
    Jetzt stellt sich aber der Arbeitgeber quer und will mich kündigen. Diese Kündigung liegt keine Vertragsverletzung zugrunde!

    Da ich ja auch freiwillig krankenversichert war, müssten doch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt worden sein, oder müsste ich mich selbst arbeitslos versichern, um abgesichert zu sein?

    Steht mir denn nun ALG1 zu oder muss ich ALG2 beantragen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

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