Haushaltsgemeinschaft

  • Bitte um Erklärungen.

    Ich 61, meine Frau 58, unser Sohn 28.
    Wir sind beide noch am arbeiten, Sohn beantragt gerade ALG2.
    Wohnt noch bei uns. Habe für unsere LV`s Verwertungsaus-
    schluss gemacht. Wie hoch sind die Freibeträge für uns?
    Ich habe 1400€ und meine Frau 1200€ an Einkommen.
    Wie wird das gerechnet?
    Danke im voraus.
    Gruß Berny

  • Hallo,

    bei Verwertungsausschluß beträgt die Vermögensfreigrenze 750 € je Lebensjahr plus 750 € je Person. Wie Euer Einkommen angerechnet wird, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, ob es sich um ein Netto- oder ein Bruttoeinkommen handelt.

    Ansonsten ist die Anrechnungsfrage bei Euch sowieso eine Frage an sich: Dein Sohn ist in einem Alter, in dem zwar eine Haushaltsgemeinschaft angenommen wird, aber widerlegbar ist. Insofern kann durchaus eine wirtschaftliche Trennung und damit eine Nicht-Berücksichtigung Eures Vermögens und Einkommens durchaus realistisch sein.

    Gruß!

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