Dürfen wir das denn überhaupt?

  • So schaut unser Plan aus:

    Ich, 23m unausgebildet, möchte an einer Privatschule Abitur machen und daraufhin studieren. Bafög gibts nicht, weil die Schule nicht staatlich ist bzw anerkannt. Schulkosten übernähmen Mamapapa.
    Dazu muss ich umziehen.

    Meine Freundin, 20 unausgebildet mit Fachabi möchte sich ein Orientierungsjahr können. und mit mir zusammenziehen.

    Dürfen wir einfach in eine Stadt ziehen, ohne dort eine Beschäftigung aufzunehmen? Nur so zum Spass quasi?
    Erhalten wir irgendwelchen staatlichen Schutz vor Obdachlosigkeit?

  • Hallo,

    ein Umzug ohne vorherige Genehmigung bedeutet in der Konsequenz, daß Ihr keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft habt. Da Ihr Euch somit auch keine Wohnung leisten könnt, würde Euch nur der Weg in ein Obdachlosenheim bleiben. Ob daß so erstrebenswert ist und "zum Spaß" führt, ist Eure Entscheidung.

    Gruß!

  • okay, ich muss mich also jetzt im Juni - da wird der vertrag für die Privatschule unterschrieben - für September in der neuen Stadt anmelden.

    Also wohl am besten nicht nur nen neuen Alg2-Antrag stellen sondern auch mit dem zuständigen Berufsberater nen Termin ausmachen? Gleich als Duo?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!