Vater Italiener - Anspruch auf ALG II

  • Hallo,

    Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen. Ich bekomme in den nächsten Wochen ein Kind. Der Vater meines Kindes ist Italiener, wir sind nicht verheiratet, er ist vor kurzem nach Deutschland gekommen, um mir in den letzten Wochen vor der Entbindung zu helfen. Da seine Ersparnisse zur Neige gehen und er leider kein Deutsch spricht, findet er trotz Bemühen keinen Job. Es ist unklar, wie lange er bei uns bleibt, wenn alles hut läuft, dann evtl. auch länger, als über den Sommer. Ich habe wegen meiner Selbstständigkeit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, mein Elterngeld wird wohl sich auf rund 800 Euro belaufen + Kindergeld - das reicht nicht für 3 Personen bei einer Miete von 500 Euro + Krankenversicherung.
    Gibt es eine Möglichkeit für meinen Freund Hartz 4 oder irgendeine andere Unterstützung (zB Deutschkurs, Hilfe bei der Jobsuche o.ä.) zu bekommen. Er ist ja eigentlich nur nach Deutschland gekommen, um für mich und seinen Sohn da zu sein - ?

    Vielen Dank schoneinmal für Antworten.

  • Hallo,

    ich habe lange überlegt, wie ich Deine Fragen beantworten kann - verzichte aber darauf, weil ich dann in der von mir scheinbar erwarteten und tatsächlich gewohnten Art Bemerkungen loslassen würde/müßte, die Dir sicher nicht gefallen.

    Es ist gut, daß Du danach fragst, wie der Lebensunterhalt abgesichert werden kann. Nicht so gut ist aber Ausgangslage mit Deinem Freund, bei der es so einige Widersprüche zumindest hinsichtlich etwaiger Ansprüche gibt.

    Nur soviel: ein Anspruch auf ALG II oder irgendwelche Sprach- oder sonstige Kurse besteht nicht, wofür es etliche Gründe gibt.

    Gruß!

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