Habe ich in meiner Situation Anspruch auf ALG II

  • Hallo ihr Lieben,

    also folgendes. Ich habe im August 2009 eine Ausbildung begonnen, bin auch während dessen ausgezogen. Im November 2009 beendete ich die Ausbildung weil sie nicht dem entsprach was ich mir vorstellte... So ich musste mich dann ja Arbeitslos melden, da ich 19 bin sagte mir das Amt ich müsse eine Auszugsgenehmigung einholen. Bin also zum zuständigen Amt und wollte diese dort holen, wusste zwar nicht was das sollte da ich ja schon ausgezogen bin aber naja. Der Mitarbeiter dort sagte mir, dass ich unter 25 Jahre sei, somit meine Eltern unterhaltspflichtig sind und er keine Genehmigung ausstellt. Tja also kein Hartz4 Antrag bekommen. Ich wohne zwar mit meinem Freund zusammen aber der bekommt nur knapp 900 € im Monat, ist also echt eng mit Miete und so. Jedenfalls ging ich dann wieder zum Amt und fragte nochmal nach aber ohne die Genehmigung kein Antrag. Gut, also suchte ich mir einen 400€ Job um wenigstens ein bisschen Geld zu haben.

    So nun ist die folgende Situation so. Ich kann in einem ca. 100 km entfernten Ort eine Schule besuchen. Diese muss ich auch besuchen. Ich habe eine Ausbildungsstelle gefunden, diese ist aber erst bereit mich einzustellen wenn ich die Schule besucht habe. Es ist die einjährige Berufsfachschule für Agrarwirtschaft. Ich müsste also in die Richtung ziehen, aber BAföG steht mir nicht zu, weil die Schule wohl nicht förderfähig ist und was ist mit Hartz4??? Steht mir das dann zu? Weil ich muss ja Miete usw. bezahlen, ich bin auch bereit am Wochenende arbeiten zu gehen, aber das wird für alles nicht reichen....

  • Hallo,

    Zitat

    wusste zwar nicht was das sollte da ich ja schon ausgezogen bin aber naja.

    Du hättest Dir diese Genehmigung VOR dem Auszug holen müssen.

    Zitat

    was ist mit Hartz4??? Steht mir das dann zu?

    Nein.

    Ansonsten: wie hoch ist das Bruttoeinkommen Deines Freundes? Wie hoch ist die Warmmiete?

    Gruß!

  • Zitat

    Äh ja...

    Na dann ist ja gut.

    Zitat

    Was willst du mir damit sagen?

    Dass ein BAföG-Anspruch für die Threaderstellerin noch nicht geklärt, aber alles andere als irreal ist, so dass die Erörterung eines HartzIV-Anspruches einen eher akademischen Charakter haben könnte.

  • Was dann durch die Fragen

    Zitat

    Ansonsten: wie hoch ist das Bruttoeinkommen Deines Freundes? Wie hoch ist die Warmmiete?

    relativiert wurde.

    Gruß

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