sind Vollzeit Studenten mit einer Ehefrau und einem Kind in einer Bedarfsgemeinschaft

  • hallo Leute,

    bin Student (29 Jahre) im 8 Fachsemester + Ablehnungsbescheid vom BaföG
    meine Frau (27) ist zur zeit Hausfrau und erhält Elterngeld, das auf 2 Jahre verteilt ist
    unsere Tochter ist 14 Wochen alt

    Ich Student verdiene 400€ Minijob (keine Versicherung oder Steuer) bzw. Werkstudent
    Meine Frau erhält 515€ Elterngeld von der Elterngeldstelle
    Unsere Tochter erhält 184€ von der Familienkasse bzw. wir erhalten das

    Meine frage erstmal sind wir eine Bedarfsgemeinschaft?
    Da ich einer Vollzeit Ausbildung bzw. Studium nachgehe kann ich nicht mehr als 400€ einkommen in die Familienkasse einbringen.
    Daher meine frage bin ich als Vollzeit Student = Vollzeit erwerbsfähig?
    Auch hier meine 2 frage muss ich jetzt Vollzeit arbeiten?

    Habe hier mal eine Rechnung von einer Bekannte erhalten, die mir folgendes errechnet hat, siehe hier:

    Student:

    323€ Regelsatz
    205€ Miete (1/3 der Miete)
    528€ Eigener Bedarf

    Ehefrau mit Kind(Elternzeit/da Kind 14 Wochen alt ist):

    323€ Regelsatz
    215€ Kind
    410€ Miete (2/3 der Miete)
    948€ Eigener Bedarf

    Freibeträge Einkommen (Ehefrau und Kind):

    184€ Kindergeld
    65€ Elterngeld (515€ -150€ Freibetrag)
    249€ Freibeträge

    Gesamt Einkommen(Ehefrau und Kind):

    948€ Eigener Bedarf
    249€ Freibeträge Einkommen
    391€ Hartz IV Bedarf (Ehefrau/Kind)

    Hinweis:

    Ich als Vollzeit Student komme unterhalb von 528€, da ich nur 400€ Minijob arbeite. Daher muss ich wie gesagt keine Krankenkassen Beiträge, Rentenversicherung oder Steuer entrichten. Wenn ich aber über 528€ verdienen wir dieses als sonstiges Einkommen bei meiner Ehefrau und Kind voll angerechnet, oder?

    Was kann man in meinem Fall am besten tun?
    Vielleicht Wohngeld und Kindergeldzuschlag?
    Muss ich wirklich mein Studium beenden bzw. mich exmatrikulieren, nur weil ich meine Familie nicht mehr Unterhalten kann?
    Auch muss ich sagen, das ich als Werkstudenten(max 20std. pro Woche) arbeite, dieser wird aber bald auf 400€ beschränkt. Das heißt das ich ca 7std. pro Woche arbeiten werde. muss ich nun auch noch erklären, warum ich weniger arbeiten muss bzw. einen Arbeitgeber Nachweis darlegen, das besagt, das ich aus Betriebswirtschaftlichen Gründen weniger arbeiten muss? Oder reicht es auch, wenn ich eine Erklärung bzgl. meiner Mehr Zeit Notwendigkeit zum Studium investieren muss?

    Also ich wäre sehr erfreut, über wirklich hilfreiche Hilfe...benötige aber auch irgendwie objektive Hilfestellungen mit Gesetzt lagen oder vielleicht aktuelle Beispiele, die sich meiner Situation ähnelt oder gleich verhalten...

    Desto trotz danke ich euch schon mal für eure Aufmerksamkeit, meinen Fall zu begutachten...

    mfg von der Familia

  • Hallo,

    Zitat

    Meine frage erstmal sind wir eine Bedarfsgemeinschaft?

    Nein, nur Deine Frau und das Kind bilden eine BG. Du gehörst nicht dazu, bildest aber mit den anderen beiden wiederum eine Haushaltsgemeinschaft.

    Zitat

    Auch hier meine 2 frage muss ich jetzt Vollzeit arbeiten?

    Nein, siehe erste Antwort.

    Zitat

    Wenn ich aber über 528€ verdienen wir dieses als sonstiges Einkommen bei meiner Ehefrau und Kind voll angerechnet, oder?

    Ja, abzüglich der entsprechenden Freibeträge und nur der Teil, der über deinen eigenen Lebensbedarf liegt.

    Zitat

    Vielleicht Wohngeld und Kindergeldzuschlag?

    Auf beides dürfte kein Anspruch bestehen.

    Zitat

    Was kann man in meinem Fall am besten tun?

    Bildungs- oder Studienkredit.

    Gruß!

  • hätte ich denn noch Anspruch auf Wohngeld (da ich unterhalb der 528€ Lebensbedarf liege, sprich nur 400€ erhalte), wenn Ehefrau und Kind Hartz IV erhalten?

    gruß und mfg

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