Anspruch auf ALG II nach Studium U25

  • Hallo,

    Ich bin 24 Jahre alt und werde am 25.06. diesen Jahres mein Studium beenden (höchstwahrscheinlich). Wie sieht es jetzt mit meiner Krankenversicherung aus? Wenn ich mich zu diesem Zeitpunkt arbeitssuchend melde, bin doch in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert, oder? Bisher bin ich, weil mein Vater Beamter ist, privat versichert. Das Problem: nach Beendigung des Studiums fällt die Landesbeihilfe für mich weg, weswegen ich mich ab Juli zu 100% privat versichern müsste, was dann (ohne die Beihilfe) leider unbezahlbar wird, weil ich kein Einkommen habe, und meine Eltern das dann auch nicht mehr tragen können (Kindergeld fällt weg).

    Bin ich mit der Meldung als arbeitssuchend dann in der gesetzlichen Kasse versichert und werden die Kosten der Versicherung übernommen? Habe ich sonst Ansprüche auf ALG II Leistungen? Ich bin 24 Jahre alt, wohne bei meinen Eltern, und mein Vater verdient ca. 4000 Euro brutto (Besoldungsstufe A13 inkl. diverser Zulagen und Kindergeld).

    Schon vielen Dank für die Antworten!

    Gruß, studi06

  • Hallo,

    Zitat

    Bin ich mit der Meldung als arbeitssuchend dann in der gesetzlichen Kasse versichert und werden die Kosten der Versicherung übernommen?

    Nein. Die Versicherung erfolgt nur, wenn Du Leistungen beziehst - nicht aber, wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist.

    Zitat

    Habe ich sonst Ansprüche auf ALG II Leistungen?

    Nein. Du bildest mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, bei der auch das Einkommen Deines Vaters berücksichtigt wird. Und das dürfte tewas zu hoch für ALG II sein.

    Gruß!

  • Na toll, und wie soll ich mich dann kranken versichern?? Das ist alles viel zu teuer und damit leider unbezahlbar. Würde das funktionieren, wenn ich meinen studentenjob, den ich derzeit als Nebengewerbe ausführe, auf Lohnsteuerkarte umstelle? Mit einer geringfügigen Beschäftigung ist man doch über die pauschalen Abzüge dann sozialversichert, oder? Das wäre der einzige Weg, ansonsten müsste ich ohne rumlaufen...

  • Hallo,

    Zitat

    wenn ich meinen studentenjob, den ich derzeit als Nebengewerbe ausführe, auf Lohnsteuerkarte umstelle?

    Was soll das bringen? Es geht Dir doch um die Zeit nach dem Studium, wo Du also auch keinen Studentenjob mehr ausübst. Abgesehen davon entsteht bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht automatisch irgendein Anspruch.

    Zitat

    Das wäre der einzige Weg, ansonsten müsste ich ohne rumlaufen...

    Ich nehme mal an, daß ich das jetzt nicht unbedingt verstehen muß, wenn Du vorher schreibst

    Zitat

    wohne bei meinen Eltern, mein Vater verdient ca. 4000 Euro brutto

    Gruß!

  • klar, es kann nicht bezahlt werden, weil mit Wegfall des Kindergeldes auch die Kinderzulagen entfallen, und er sich statt zu 30% zu 50% versichern muss (in der PKV), wodurch bedeutend weniger Geld da ist, und es ist ja auch ein Haus abzubezahlen inkl. der Zinsen...

    Doch, den Studentenjob kann ich auch nach dem Studienende weiter machen, solange wie ich keine volle Stelle gefunden hab. Der Arbeitgeber möchte mich da behalten, das läuft dann auch nicht offiziell als Studentenjob. Im Moment mache ich den auf nebengewerblicher Basis (Gewerbeanmeldung). Wenn ich das auf Lohnsteuer machen würde, hätte ich eine geringfügige Beschäftigung. Mit einer geringfügigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bin ich doch krankenversichert, oder?? Weil wenn nicht ist selbst versichern echt zu teuer.

  • hm, ist das ein Mist. Und wie sieht es aus, wenn ich nach Studienende in die gesetzliche wechsele (die Befreiung von der GKV gilt ja nur für die Dauer des Studiums). Wenn ich also nach Studienende in die gesetzliche wechsele und halt einmal diesen hohen Beitrag zahle und dann eine geringfügige Beschäftigung aufnehme, kann ich ja in der gesetzlichen bleiben, mit dem Unterschied, dass nicht mehr ich den Beitrag zahlen muss, sondern der Arbeitgeber über einen pauschalen Betrag von glaube 11 oder 13% des Bruttogehalts. Habe ich meine Recherchen so richtig verstanden?

    Wo ich gerade dabei bin habe ich noch eine andere Frage:
    Nach § 8 SGB V gilt die Befreigung von der Sozialversicherungspflicht für die Dauer des Studiums (s. o.). Wann genau endet eigentlich das Studium? Mit Abschluss des Kolloqiums zur Diplomarbeit (bei mir 12.05.) oder mit Übergabe des Diplomzeugnisses (bei mir am 25.06.)??

  • Hallo,

    bei einer geringfügigen Beschäftigung (also einem Minijob mit bis zu 400 € Einkommen) zahlt zwar der Arbeitgeber eine Pauschale für die Sozialversicherung, aber Du selbst bist nicht krankenversichert (wie ich es nun zum dritten Mal erkläre). Erst bei einem Job ab 401 € würde die KV mit im Brutto-Einkommen enthalten sein. Insofern bleibt Dir nichts anderes übrig, als mit dem Arbeitgeber entsprechend über einen anderen Vertrag zu verhandeln.

    Gruß!

  • Also mit 401 Euro geht das dann so? Das sollte machbar sein. Dann werde ich das so angehen und das dann nicht mehr als Gewerbe betreiben, sondern auf Lohnsteuerkarte mit mindestens 401 Euro im Monat. Danke für die Antworten und Erklärungen! Auch sry dafür, dass du es dreimal erklären musstest, ist für mich nun einmal ein kompliziertes Thema. Und wichtig, weil ich eine günstige Alternative finden musste, weil bedingt durch den späten Hausbau meiner Eltern diese nicht so viel übrig haben, wie das sonst kosten würde.

    Nur eine Frage ist dann jetzt noch offen: Wann genau endet das Studium, mit Absolvierung des Kolloquiums zur Diplomarbeit oder mit Überreichung des Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde? zwischen diesen Terminen liegen ca. 5 bis 6 Wochen, deshalb ist das wichtig ;)

  • Alles klar, vielen Dank, das werde ich machen.

    Ich will jetzt nicht wieder mit der Krankenversicherung nerven, ich hab das jetzt verstanden, was du geschrieben hast. Habe nun aber das hier gefunden:

    Zitat

    Für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter gilt, dass die Mitglieder für die gesetzliche Krankenversicherung keine Beitragszahlung aufbringen müssen. Dies übernimmt ausschließlich der Arbeitgeber, was aber am Versicherungsschutz des Arbeitnehmers nichts ändert. Der Arbeitgeber zahlt für seine geringfügig Angestellten einen pauschalisierten Krankenversicherungsbeitrag von reduzierten elf Prozent des Bruttogehaltes. Aus diesem pauschalen Beitragssatz folgt die Tatsache, dass der geringfügig Beschäftigte zwar einen Anspruch auf die Regelleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat, allerdings ohne Sonderleistungen, etwa das Krankentagegeld.

    Wie ist das nun zu verstehen??

  • Man kann bis zu 400 Euro eine geringfügige Beschäftigung ausüben ohne KV zu sein.
    Ich habe drei Arbeitgeber, bei denen ich je 70 Euro brutto verdiene und für diesen Betrag sowohl Steuern als auch an die Krankenversicherung/Sozialversicherung zahle.

  • Hallo,

    der Denkfehler ist, daß ein MiniJob oftmals zusätzlich zu einem normalen Job ausgeübt wird - dann trifft die von Dir zitierte Aussage zu. Das ist aber bei Dir nicht der Fall: der MiniJob ist Dein einziger Job. Von daher bleibt es bei meinen Ausführungen. Diese Aussage von mir wird auch durch den Link auf der von Dir zitierten Seite bei dem Begriff "geringfügig Beschäftigte" auf die (offizielle) Seite des Zolls gestützt, auf der es dann u.a. heißt

    Zitat

    Der pauschale Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent ist nur dann zu entrichten, wenn der geringfügig Beschäftigte bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. wegen seiner Beschäftigung im Hauptberuf, als Familienversicherter oder als Rentner) versichert ist.

    Du bist aber nach Deinen Aussagen weder hauptberuflich tätig noch familienversichert noch Rentner noch überhaupt versichert.

    Im ürbigen habe ich in deiner Sache sicherheitshalber mit der für MiniJobs zuständigen Knappschaft besprochen, die meine Ausführungen hier vollinhaltlich bestätigten.

    Gruß!

  • ah, dann ist jetzt alles wirklich volständig klar. Vielen Dank! Dann werde ich deinen obigen Tipp mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 401 Euro (also das Umstellen von Gewerbe) durchziehen. Dann sofort entsprechende Verhandlungen mit dem Arbeitgeber beginnen. Ich schätze (und hoffe), dass dies nach Überreichung des Diplomzeugnisses eh nicht allzu lange erforderlich sein wird.

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