Überbrückung von 3 Monaten!

  • Hallo Community,

    Vor ca. einem Jahr bin ich(20 Jahre) mit meiner Mutter und meiner Schwester(12 Jahre) von Preetz (bei Kiel) aufgrund einer neuen Lebensgemeinschaft nach Heide gezogen. Ich besuchte das Berufliche Gymnasium in Preetz in der 12. Stufe, Fachrichtung Technik. Leider war der Schulwechsel nicht sehr gut, weswegen ich Antrag auf BaföG gestellt habe, und mich in meiner alten Heimat nach einer Wohnung umsuchte. Die Anträge wurden genehmigt, ich fand eine Wohnung und konnte zurück ziehen.

    Mittlerweile habe ich noch gefühlte 3-4 Wochen Schule und werde mein Abitur erhalten, das Problem ist nun folgendes:

    DIe BafÖGförderung endet 6 2010 und 9 2010 fange ich eine Ausbildung bei der TELEKOM an. Also muss ich irgentwie 3 Monate überbrücken. Habe mit dem Amt in Heide telefoniert und die sagten mir, dass ich definitiv kein Anspruch auf BaföG dann mehr habe, weil ich keiner schulischen Ausbildung nach gehe.

    Kann ich dann durch Hartz IV diese 3 Monate überbrücken oder gibt es eine andere Möglichkeit??

    Vielen dank für eine Antwort im voraus

    Mit freundlichen Grüßen peterpan

  • Hallo,

    Zitat

    Kann ich dann durch Hartz IV diese 3 Monate überbrücken

    Nein. Du dürftest zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter gehören, weswegen ein Anspruch nicht vorhanden sein dürfte.

    Zitat

    oder gibt es eine andere Möglichkeit

    Ich sehe keine.

    Gruß!

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