• hallöle,
    bin eher zufällig auf den Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir helfen!

    es ist so ich bin 21 jahre alt und wohne noch bei mutti die Hartz IV bekommt, wegen ständiger streitereien haben meine schwester (19) und ich überlegt auszuziehen! wir sind jetzt rechnerisch alles durchgegangen...trotzdem habe ich da noch einige fragen!

    wie ist das eig. wenn wir jetzt ausziehen wie schnell steht mir mein kompletter Ausbildungsgehalt zu?
    Bekommen wir das Kindergeld auch oder wird es weiterhin der Mutti angerechnet?

    uns ist auch bewusst das unsere mutti dann in eine kleinere Wohnung ziehen muss...wie lange hat sie max. zeit sich eine kleinere passende wohnung zu suchen?

    hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen!
    Liebe Grüße
    Jana

  • Hallo,

    Zitat

    wie schnell steht mir mein kompletter Ausbildungsgehalt zu?

    Ähhh - wie sollen wir das wissen???? Wann, wie und ob Du Deine Ausbildungsvergütung bekommst ist einzig und allein eine Sache zwischen Dir und Deinem Ausbildungsbetrieb. Hier wird Dir keiner diese Frage beantworten können.

    Zitat

    Bekommen wir das Kindergeld auch oder wird es weiterhin der Mutti angerechnet?

    Das Kindergeld (KG) ist kein "Taschengeld" für Euch, sondern eine steuerliche Entlastung für die Eltern. Das bedeutet, daß im Normalfall Eure Mutter das KG weiterhin bekommt. Allerdings ist sie mit Auszug von Euch verpflichtet, Unterhalt mindestens in gleicher Höhe wie das KG an Euch zu zahlen. Wenn sie also nachweisbar an jedem von Euch die 184 € weiterleitet, wird es nicht mehr auf Ihr ALG II angerechnet.

    Zitat

    wie lange hat sie max. zeit

    6 Monate.

    Ansonsten noch folgende Anmerkung: Ich verstehe zwar durchaus Euren Wunsch, auszuziehen. Allerdings geht Ihr alle dabei ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein: sollte es nach der Ausbildung nicht gleich mit einem Job klappen, könnte es sein, daß Ihr (also Deine Schwester und/oder Du) selbst auf ALG II angewiesen seid. Das werdet Ihr jedoch u.U. höchstwahrscheinlich nicht bekommen, weil Ihr auch dann noch zur Bedarfsgemeinschaft von eurer Mutter gehört. Und das würde bedeuten, daß Ihr kein ALG II bekommt und an Eure Mutter zurück verwiesen werdet. Insofern reicht es nicht nur, rein rechnerisch einen Auszug anzudenken - Ihr müßt Euch auch über die entsprechenden Konsequenzen Gedanken machen.

    Gruß!

  • okey sorry das mit der Ausbildungsvergütung war von mir falsch formuliert!
    Meine Ausbildungsvergütung bekomme ich regelmäßig von meinem chef, dadurch das meine Mutti aber Hartz IV bekommt darf ich ja nur 160 Euro von meinem Lohn behalten!

    mal angenommen ich finde zum 01.05 eine Wohnung, stehen mir in dem Monat dann auch nur die 160 Euro zu?oder steht mir dann der ganze lohn zu?

    lg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!