Steht mir in diesem Falle ALG II zu?

  • Hallo!

    Ich habe ein abgeschlossenes Lehramtsstudium ( 1. Staatsexamen ), u warte auf einen Ref Platz.
    Momentan habe ich eine Vertretungsstelle.
    Allerdings läuft mein Vertrag zu den Sommerferien aus, so dass ich über die Ferien NICHTS habe :(

    Habe mich schon nach Jobs erkundigt, leider bisher ohne Erfolg.
    Nun wollte ich ALG II beantragen, damit ich die Miete ect. zahlen kann.
    Ich bin 25, wohne seit 5 Jahren mit meinem Freund zusammen.
    Er arbeitet.

    Habe ich Anspruch auf ALG II?

  • Wielange warst du in den vergangenen 24 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt (auch mehrere Jobs addiert). Vielleicht besteht ja Anspruch auf ALG I.

    Bei ALG II werden du und dein Freund vermutlich als Bedarfsgemeinschaft behandelt.

  • Hallo!

    Ich habe mein Examen im September 09 gemacht, war dann angestellt als Vertretungslehrerin ab Ende Oktober, bis Anfang Juli 10.
    Also leider nicht lang genug für ALG I.
    Da es leider nur eine Teilzeitstelle ist, reicht aber das Einkommen nicht, um groß was anzusparen :(
    Und die Sommerferien stehe ich auf jeden Fall ohne alles da...

    Was bedeutet das genau, wenn wir als Bedarfsgemeinschaft behandelt werden?
    Hab versucht mich durchzulesen, aber diese ganzen Paragraphen...
    Wir haben eine Wohnung, die incl. aller Nebenkosten ca. 600€ kostet..
    Einkommen meines Freundes liegt bei ca. 1,4 netto..
    Keine Ersparnisse, gar nichts..

  • Hallo,

    Zitat

    Was bedeutet das genau, wenn wir als Bedarfsgemeinschaft behandelt werden?

    Da Du noch immer nicht meine Frage

    Zitat

    was macht denn Dein Freund? Welche Einnahmen hat er?

    nicht beantwortet hast, kann ich Dir Deine Frage in den entsprechenden Konsequenzen nicht beantworten.

    Gruß!

  • Hallo,

    Du und Dein Freund bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet in deinem Fall, daß das Einkommen deines Freundes auf deinen Bedarf angerechnet wird. Ergibt sich nach dieser Anrechnung, daß das Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, bekommt Ihr aufstockendes ALG II.

    Gruß!

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