Bedarfsgemeinschaft auflösen

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem! Vor ca. 2 Jahren bin ich mit einem Bekannten zusammengezogen, was Anfangs als WG geplant war, hat sich zu einer Beziehung entwickelt! Nun ist mein Freund letztes Jahr arbeitslos geworden und jetzt haben wir, als Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 beantragt! Ich habe mein Leben lang nie Hilfe in Anspruch genommen! Ich arbeite und studiere in den Niederlanden! Meine nicht unerheblichen Studiengebühren, werden bei der Bedarfsermittlung nicht angerechnet, da ich diese aber von der Steuer zurückbekommen kann, sollen diese aber auf einmal angerechnet werden! Ohne die kann ich aber mein Studium nicht weiter finanzieren! Ich denke daran mich von meinem Freund zu trennen und so die Bedarfsgemeinschaft aufzulösen! Ich bin für vieles bereit aber möchte nicht meine Zukunft für mich und mein Kind aufgeben! Oder gibt es andere Möglichkeiten?
    Desweiteren verweigern sie einen Bildungsgutschein für meinen Freund, der einen Lehrgang machen könnte und unmittelbar danach wieder feste Arbeit bekommen könnte! Woher kann man noch einen Bildungsgutschein bekommen?

  • Hallo,

    Zitat

    Oder gibt es andere Möglichkeiten?

    Ich sehe keine anderen. Auflösung ist allerdings gleichbedeutend mit Auszug.

    Zitat

    Woher kann man noch einen Bildungsgutschein bekommen?

    Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Dein Freund kann gegen die Ablehnung einen Widerspruch einlegen.

    Gruß!

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