Ich bin bei meinem Freund eingezogen Er ALG II Empfänger habe ich auch Anspruch ALGII

  • Hallo,

    1. Also ich habe eine ganz große Frage .........die ich gerne beantwortet haben möchte.

    2. Ich (20 Jahre) wohne jetzt knapp ein Jahr bei meinem Freund ( 22 Jahre,er bezieht ALG II, aus gesundheitlichen Gründen) habe hier in dieser Stadt schon gearbeitet jedoch nur 4 Monate. Anspruch auf ALG I habe ich nicht.


    3. Mein Freund kann mich nicht mit seinen 350 Euro unterstützen,denn wir kommen nicht bis zum Monatsende mit dem Geld aus, und ab dem 20 dann bleibt unser Kühlschrank leer.
    Und so schnell Arbeit finde ich auch nicht.
    Bewerbungen schreibe ich jedoch kommen nur absagen.
    Mein Freund regt sich schon langsam auf weil er sich nicht einmal ein paar Socken leisten kann, es hört sich zwar lustig an ist es aber nicht.

    4. Da ich von von Zuhause freiwillig ausgezogen bin und das 40km zu meinem neuen Zuhause entfernt ist habe ich meist nur telefonisch Kontakt zu meinen Eltern.
    Von Ihnen kriege ich keine Unterstützung, da sie meinen Ich muss auf eigenen Beinen stehen, und Arbeiten.

    5. Meine Eltern möchten auch nicht mehr so gerne das ich bei Ihnen wohne, den es gab oft heftigen Streit wegen der Arbeit und sie meinen dass es so besser wäre.

    6. Nun ist das Problem das ich nicht weiß was ich machen soll, denn ich will meinen Freund nicht weiter auf der Tasche liegen,solange ich keine Arbeit habe.

    7. Denn ich habe noch nicht einmal mehr Geld um weiterhin Bewerbungen zu schreiben, Passfotos zu machen ebend alles was man so braucht für eine ordentliche Bewerbung. :o
    Deshalb brauche ich zur Zeit eine Hilfe vom Staat, um das ich überhaupt um die Runden komme.

    8. Ich habe in einem Beitrag gelesen das es bei einer Bedarfsgemeinschaft auf eine zweite Person im Haushalt Anspruch auf ALG II besteht. Nun ist es aber so das wenn man angibt das keine Ehe oder Partnerschaft besteht es ganz anders abläuft.

    9. Morgen müssen wir zu Arbeit Plus (zuständig für ALG II) mit dem Bescheid von Arbeitsamt das ich kein Anspruch auf ALG I habe.

    10. Und nochmal zu meinen Eltern, ich will auch nicht mehr nach meinen Eltern zurück ziehen weil ich durch diese heftigen Streitigkeiten psychisch dadurch kaputt gehe und dadurch mich dann nicht auf andre Dinge konzentrieren kann.
    Mein Vater meinte nur das ich ihm nicht ankommen brauch mit dem Amt das er für mich zahlen muss sprich das er ein Brief vom Amt bekommt wo drin steht das er für mich zahlen muss.

    So schildere ich meine Situation.

    1. Habe ich Anspruch auf Hartz 4 (ALG II)?
    2. Zu Absatz 8 würde ich gerne genaureres wissen.
    3. Zu Absatz 10 muss ich wieder zurück ?
    4. Zu Absatz 10 wie ich geschildert habe das ich durch den Streit mit meinen Eltern kaputt gehe: Ist es ein guter Grund dafür das ich Anspruch auf ALG II habe?

    Ich hoffe jemand hatte mal die gleichen Probleme wi9e wir und kann mir helfen so schnell wie möglich.

    Danke schonmal im vorraus.

    Gruß

    Kimi

  • Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II dürfte nicht bestehen, da Du bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehörst. Insofern wird das Amt auf Rückzug zu den Eltern bestehen. Machst Du dies aus welchen Grünen auch immer nicht, bekommst Du keine Kosten für die Unterkunft und maximal den verminderten Regelsatz von 281 €, der jedoch auf Deine Einnahmen wie z.B. Kindergeld angerechnet wird.

    Gruß!

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