ALG II inkl. der Miete streichen

  • Hallo...

    Ich selber bin noch nicht davon betroffen, aber es handelt sich um meine Freundin.

    Meine Freundin ist Alleinerziehend mit einem Kind und aufgrund der Tatsache, das sie die 3 Finger gehoben hat sind noch Restschulden vorhanden.
    Fragt mich jetzt bitte nicht, in welcher Höhe.

    Auf jeden Fall ist es jetzt so, das das Amt 2 Mal im Jahr das ALG II und die Miete einbehält um die Schulden zu zahlen und sie komplett ohne irgendwas da steht.

    Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

    Ich hab schon das Internet durchforstet, aber nichts dergleichen gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand mal was genaueres dazu sagen.

    Soweit ich weiß, darf doch ALG II überhauptnicht gepfändet, einbehalten werden oder ähnliches, oder?

    Wer hat da evt. mal Gesetzestexte für mich oder ähnliches?

    Danke im vorraus.

    Pascal

  • Mit 3 Finger heben meine ich den Offenbahrungseid leisten...ist hier bei mir in der Ecke umgangssprachlich dafür...Sorry....

    Es handelt sich wohl um Schulden für ihre alte Wohnung. Aus der wurde sie wohl rausgeschmissen, weil sie seinerzeit 6 oder 7 Mieten nicht gezahlt hat. Irgendwann kam dann der Rausschmiss.
    Das es überhaupt soweit gekommen ist, ist schei..e und sie ist auch selber schuld soweit ich das überblicken kann.

    Die Wohnung gehörte wohl so einer Wohnungsgenossenschaft und die haben sich jetzt mit dem Amt in Verbindung gesetzt und die haben jetzt im März nichts gezahlt. Keine ALG II, keine Miete und sie hängt jetzt in der Luft.

    Und laut ihr hat sie auch keine Post vom Amt diesbezüglich bekommen und man hat ihr das am Telefon mitgeteilt.

    Sie hat jetzt am Donnerstag nen Termin da und ich dachte es wäre nicht schlecht, wenn man sich mal vorher informieren würde...

  • Hallo,

    das ALG II kann/darf nicht wegen Privatschulden gestrichen oder abgetreten werden. Ich glaube auch nicht, daß die ARGE dies macht - es werden wohl andere Gründe dafür vorliegen, z.B. Kontopfändung und dergleichen. Das sollte nochmal geprüft werden.

    Gruß!

  • Das ist auch mein Wissensstand, das sämtliche Sozialleistungen nicht gepfändet werden dürfen, da sie den Grundbedarf abdecken sollen.

    Gut....

    Dann schauen wir mal, was dabei rauskommt...

  • ...bzw....bei einer Kontopfändung müsste aber doch dann das Geld überwiesen werden, nur man würde nach 7 Tagen nicht mehr an sein Geld kommen, oder?

    Unter welchen Umständen kann das Amt denn Hatz 4 einbehalten oder nicht zahlen?

    Mal abgesehen von Kürzungen wegen Saktionen...

  • Hallo,

    außer Sanktionen und Nichtanspruch gibt es keine Möglichkeiten. Es können zwar bei Schulden bei anderen Behördern oder der ARGE selbst Abtretungen vorgenommen werden, die aber nicht 100% der Leistungen umfassen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!