Anspruch nach abgeschlossenem Studium?

  • hallo!

    ich habe im oktober letzten jahres mein studium erfolgreich abgeschlossen. da ich damals plante meinen master ab märz 2010 zu machen, habe ich die 4 monate mit einem bezahlten, freiwilligen praktikum überbrückt. das ist nun vorbei und die pläne für den master sind aufgegeben. ich habe mich bereits auf jobs beworben, war bis jetzt aber noch nicht erfolgreich.
    nun war ich heute bei der arge. die haben mir erzählt, dass ich kein alg II beziehen kann, da ich
    1. 24 jahre bin
    2. zu meinen eltern zurückgezogen bin und
    3. mein studium nicht als berufsausbildung gelten soll.

    demnächst muss ich also mit meinem vater nochmal hin und der soll dann den antrag für mich stellen können. selbstverständlich mit offenlegung des haushaltsnettoeinkommens (rentner+hausfrau).
    ich würde nun gerne wissen, wie es wirklich um meinen antrag bestellt ist und was für möglichkeiten ich habe.

    ich möchte bei meinem nächsten besuch nicht allzu unwissend sein. deswegen bedank ich mich schon mal für eure antworten!

    vg
    deichkind

  • Hallo,

    entscheidend ist der von Dir genannte Punkt 1. Du gehörst tatsächlich noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern. Punkt 2 ist bedeutungslos und Punkt 3 Quatsch, sofern es sich um ein staatlich anerkanntes Studium handelte.

    Gegen den Punkt 1 kannst Du nichts machen - außer warten, bis Du 25 Jahre alt bist.

    Gruß!

  • Hallo,

    das ist stark zu bezweifeln, da solche Mietsverträge i.A. nicht als eigenständiges Mietverhältnis angesehen werden und auch weiterhin die Zugehörigkeit zur BG gegeben ist.

    Gruß!

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