Anspruch auf Wohngeld

  • hallo,
    ich werde mit 33 ein studium beginnen, zuvor habe ich 12 jahre im kaufmännischen bereich gearbeitet.
    Anfang 2010 bekam ich durch mein letzes unternehmen eine abfindung; duch diese muß ich mich aber auch mit EUR 500/monat selber versichern.
    Wann habe ich anspruch auf wohngeld ?
    Bafög erhalte ich ja keines mehr und wie gesagt,die krankenversicherung läuft auch voll über mich...

    Danke für eure meinungen !

    tomate84

  • Einnahmen habe ich ab 01.03.keine mehr; zusätzlich muß ich mich mit EUR 500/monat selber versichern.
    Anfang 2010 hab ich eine Abfindung erhalten,dadurch ergibt sich ein großteil meines vermögens.
    Da der betrag,bei eigenversicherung,studiengebühren,lebenshaltungskosten etc.nie ausreichen wird, hoffe ich auf wohngeld...

    gibt es da evtl.möglichkeiten ?

  • Einnahmen habe ich ab 01.03.keine mehr; zusätzlich muß ich mich mit EUR 500/monat selber versichern.
    Anfang 2010 hab ich eine Abfindung erhalten,dadurch ergibt sich ein großteil meines vermögens.
    Da der betrag,bei eigenversicherung,studiengebühren,lebenshaltungskosten etc.nie ausreichen wird, hoffe ich auf wohngeld...

    gibt es da evtl.möglichkeiten ?


    wie hoch darf denn mein barvermögen sein ??

  • also die abfindung war schon eur 38.000(wird noch versteuert am ende des jahres!!..) dazu,nach 12 jahren arbeit, ca.30.000 euro...wie gesagt,hab aber keine einnahmen 3.5 jahre lang..und ende 30(nach ende des studiums) ist das meiste dann wohl weg....jobben beim bachelor wohl ganz,ganz schwierig...
    gibts evtl.möglichkeiten für eine unterstützung?

  • Hallo,

    so richtig weiß ich zwar immer noch nicht, wie hoch Dein vermögen ist, aber nun ja...

    Sofern es nicht 60.000 € überschreitet und frei verfügbar ist könnte ein Wohngeldanspruch trotz fehlender Einnahmen durchaus bestehen.

    Gruß!

  • danke für die auskunft ! sollte ich aber eur 60.000 überschreiten(zäht da bausparvertrag,riesterrente mit rein?)
    wie wird sowas denn kontrolliert?
    Prüft das wohngeldamt denn meine vermögensverhältnisse,wenn ja,wie prüft sie dies ?

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