Mehrbedarf für Behinderte

  • Hallo Leute, blickt eigentlich einer von euch durch diesen ganzen Schlamassel, der so im Internet veröffentlicht wird.

    Heute höre ich im Fernsehen, das es für Behinderte einen Mehrbedarf gibt von der ARGE. Für erwerbsfähige zur Teilnahme am Arbeitsleben bis zu 35 %.

    Also - ich arbeite - zwar nur halbe Tage - aber immerhin. Kriege ich jetzt einen Mehrbedarf - oder nicht?
    Gerade habe ich mal ans Bundesministerium für Arbeit geschrieben. Die sollen mich mal aufklären. Dieses Durcheinander versteht ja kein Mensch.
    Heist das - wenn ich nicht arbeite bekomme ich 121 Euro und wenn ich arbeite nicht? Wenn ich arbeite habe ich einen Freibetrag von ca. 200 Euro. Also ich arbeite halbe Tage für 200 Euro im Monat. Und wenn ich nicht arbeite bekomme ich 121 Euro. Das wären dann 79 Euro weniger als jetzt. OK - also wenn ich bedenke, das ich dafür morgens nicht aufstehen brauche, mich nicht anziehen brauche, weniger Strom für meine Elektrorolli brauche, weniger Haushaltsstrom, weil ich nicht von 6:00 bis 7:00 morgens Licht zu Hause anmachen müsste. Ganz abgesehen, von der Ersparnis für´s Wäschewaschen und neue Klamotten für die Arbeit. Schließlich sehen mich im Altenheim, in dem ich arbeite Leute und zu Hause könnte ich im Gammellook rumdüsen.
    Also - sagt mir - um Himmels Willen - das ich das alles falsch verstehe.

    Liebe Grüße mit der Bitte um Verständis für dieses hirnlose Geschreibsel. Selbstverständlich werde ich weiterhin arbeiten fahren. Schließlich muss ich ja was für meine Rentenanwartschaften tun - falls es noch Rente gibt, wenn ich soweit bin. ;))

  • Hallo,

    Du verstehst hier etwas grundfalsch. Der Fakt, daß Du arbeitest, hat nichts mit der "Teilhabe am Arbeitsleben" zu tun. Letzteres ist etwas ganz anderes, die entsprechenden Voraussetzungen kannst Du hier nachlesen.

    Gruß!

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